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Sunday, November 2, 2008 by Ingo

Gesteinigt, mit 13

Steinigung in Somalia: 13-jähriges Vergewaltigungsopfer brutal hingerichtet

Drei Männer hatten sie vergewaltigt, sie wollte ihre Peiniger anzeigen - doch die Justiz der somalischen Stadt Kismayo sah den Fall anders. Das 13-jährige Mädchen wurde wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zum Tod durch Steinigung verurteilt.

Das ist z.B. im Iran keine Seltenheit. Manchmal kriegen die Vergewaltiger ein paar Peitschenhiebe, mehr nicht. Unschuldige Mädchen werden meist nach lächerlichen Gerichtsprozessen öffentlich gehängt.

Tuesday, October 7, 2008 by Ingo

Neues von der GEZ-Front

Richter kippen Rundfunkgebühr für Internet-PC bei privater Nutzung

Die seit Anfang 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann. Die 7. Kammer gründete ihren Beschluss größtenteils auf die gleichen Argumente wie zuvor das Verwaltungsgericht Koblenz, das eine Anwaltskanzlei von dem Einzug des Obolus für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit DSL-Internetanschluss durch die zuständige GEZ “befreit” hatte. Demnach kann bei “neuartigen Empfangsgeräten” wie PCs, UMTS-Handys oder sogar internetfähigen Kühlschränken aus dem bloßen Vorhalten dieser Apparate nicht direkt auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden.

Das sind doch (auch mal) gute Nachrichten. :D

Wednesday, July 16, 2008 by Ingo

Zusätzliche GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC im Home-Office rechtswidrig

Heise

Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen.

heise online - Gericht: Zusätzliche GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC im Home-Office rechtswidrig