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Ich weiss nicht, wieso sich alle Welt darüber aufregt. Wenn der Mann Recht hat, dann hat er Recht, und ein Richter wird das feststellen, oder eben nicht. Basta.
Wikipedianer verhalten sich nicht zum ersten Mal so, als wären sie immun gegen alles.
Salim Hamdan war Chauffeur von Osama bin Laden. Im ersten Kriegsverbrecher-Prozess zu den Anschlägen vom 11. September 2001 ist der Fahrer des Terroristen-Chefs wegen Beihilfe angeklagt. Doch der Richter erkennt Beweismittel nicht an: Sie seien im US-Lager Guantanamo erzwungen worden.
Wenn das keine klare Ansage ist, was dann?
Fahrer? Beihilfe? Sicher. Ich habe dann auch Beihilfe geleistet. Warum? Mir würden schon Gründe einfallen, wenn ich wollte.
Die Grund- und Verfahrensrechte, die Schäuble bedrücken, gelten nicht für Bürger. Sie gelten für Menschen. Das hat seinen Grund. Früher wurde auch schon gern gelabelt. Juden, Intellektuelle, Zigeuner, Homosexuelle, die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, waren mit einem Mal auch keine “Bürger” mehr. Die Folgen sind Gegenstand unzähliger Gedenkstunden, bei denen der Innenminister gewöhnlich die Ansprache hält.
Nun also neue Label. Terrorist. Gefährder. Wer das ist, entscheiden - vor einer rechtskräftigen Verurteilung - dann wohl die Bedarfsträger. So werden sie ja jetzt verharmlosend genannt, die künftigen Superpolizisten mit der Lizenz zum Schnüffeln, Ausquetschen und Festsetzen. Ausgerechnet jene, Staatsanwälte und Richter eingeschlossen, welche die Grund- und Verfahrensrechte zu rechtsstaatlichem Handeln veranlassen sollen, sollen über die Anwendung dieser elementaren Rechte entscheiden? Die Kontrollierten setzen die Kontrolle außer Kraft. Wie praktisch.