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getFrisky! Essen | 31. Januar 2009 | Ticket-Vorverkauf
Zu diesem Ergebnis kam eine Fachanhörung zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Hartz IV am 13.06.2008, organisiert durch die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Dies ist nachzulesen in der Presseerklärung von Katja Kipping. Im Einzelnen wurde auf der Fachanhörung festgestellt:
1. Leistungshöhe und Leistungsrecht Anders als breite Teile der Öffentlichkeit sieht die herrschende Rechtsauffassung die Höhe der Regelleistung für Erwachsene als verfassungsgemäß an.
Allerdings erscheint erstens die unzureichende Gewährung von Sonderbedarfen als verfassungsrechtlich bedenklich, weil dadurch eine mangelnde Bedarfsdeckung zu konstatieren ist. Zweitens sind Kürzungen von Leistungen infolge von Sanktionen verfassungsrechtlich bedenklich, weil daraus eine Unterdeckung des Existenzminimums folgt.
Die derzeitige Höhe der Leistungen für Kinder und Jugendliche ist verfassungsrechtlich ebenfalls sehr bedenklich. Die normative Ableitung dieser Regelleistung von den Erwachsenenbedarfen (80 bzw. 60 Prozent vom Erwachsenenbedarf) ist weder inhaltlich aussagekräftig begründet noch rational nachvollziehbar.
2. “Fordern” und Sanktionieren Prinzipiell gehört das gesamte Sanktionsregime von Hartz IV auf den verfassungsrechtlichen und politischen Prüfstand. Die Absenkung der Leistungen bei geringstem “Fehlverhalten” bis hin zur völkerrechtswidrigen Arbeitserzwingung und die totale Absenkung der Leistung auf Null widersprechen dem Menschenwürdegrundsatz, dem Sozialstaatsgebot und dem rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Vor dem Hintergrund der politisch vorgegebenen Sparzwänge und der von der herrschenden Politik inszenierten Missbrauchsdebatten öffnet das verfassungsrechtlich bedenkliche Sanktionsregime Missbrauch und Willkür durch die Ämter Tür und Tor. Das zeigt auch die hohe Zahl der erfolgreich angefochtenen Sanktionen (bis zu 40 Prozent). Zudem unterwandern die faktisch fehlenden Zumutbarkeitskriterien in Kombination mit dem Sanktionsregime arbeitsmarktpolitische und arbeitsrechtliche Regulierungen (z.B. Erosion des Lohngefüges).
Die grundgesetzlich geschützte Vertragsautonomie wird durch die sanktionsbewehrte Erzwingung von Eingliederungsvereinbarungen ausgehebelt. Auch wenn diese Erzwingung nach einem aktuellen. Referentenentwurf zur Änderung des SGB II aufgehoben werden soll, verbleibt das Problem: Die Eingliederung wird dann bei einer abgelehnten Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erzwungen. Die verfassungsrechtlichen Folgen dieser möglichen Praxis müssen noch bestimmt werden.
3. Bedarfsgemeinschaften Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen und die Gewährung von Leistungen im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft sind in vielen Einzelkonstellationen verfassungsrechtlich höchst bedenklich bis verfassungswidrig. Dazu gehören z. B. die Konstruktion eines „fiktiven Hilfebeziehers“, d. h. der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (Art 2 GG) einer genügend verdienenden Person, die durch die derzeitige Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft faktisch zum Bedürftigen gemacht wird. Ebenso gehören dazu die Statuierungen von Unterhaltsverpflichtungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch und das Familienrecht nicht kennen (z. B. bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften inkl. Beweislastumkehr und Stiefkindern). Auch die Einbeziehung bedürftiger, unverheirateter junger Menschen unter 25 Jahre in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern inkl. der “Stallpflicht” ist aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklich.
Als erste Konsequenz der Anhörung wurde durch die Fraktion der Antrag auf Aufhebung der Stiefkinderregelung eingereicht. In weiteren Anträgen werden die Ergebnisse der Expertise und der Anhörung aufgenommen.
Fazit Die Fraktion DIE LINKE. hat bereits in mehreren Gesetzentwürfen, Anträgen und anderen parlamentarischen Initiativen sowohl das Hartz IV-Armuts- und Ausgrenzungs-Gesetz als auch die konkrete Praxis bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende kritisiert. Unsere Kritik an Hartz IV lässt sich verfassungsrechtlich untersetzen. Auch daher gilt also: Hartz IV muss weg. Eine repressionsfreie soziale Grundsicherung muss her. Im Grundgesetz muss darüber hinaus die soziale Absicherung der Menschen als soziales Grundrecht normativ verankert und geschützt werden. Das ist die Voraussetzung einer funktionierenden sozialen Demokratie.
Die Deutsche Telekom hat Vorwürfe der Bespitzelung von Managern und Journalisten bestätigt. Demnach wurden etwa ein Jahr lang Telefon-Verbindungen kontrolliert. Die Schnüffel-Affäre fällt in die Amtszeit von Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke. Sein Nachfolger René Obermann erstattet Anzeige.
Ich glaube kein Wort. Jetzt tut man so, als habe man von alledem nichts gewusst, und schnell mal ‘ne Anzeige machen (die ist ja schon vom 14. Mai), bevor die Presse einen auseinanderpflückt. Das sieht ja so besser aus, wenn man sich ganz entsetzt gibt. Ich mutmaße: Obermann (und einige andere) wussten davon seit langem und haben gehofft, daß es nie an die Sonne kommt.
Für mich ist das Obermännchen genau so ein falscher Fuffziger wie alle andere vorher auch. Nicht zu vergessen: Die Millionen, die Ricke noch mit nach Hause genommen hat, als er seinen Hut nahm. Oder die von Ron Sommer. Und bei Obermännchen wird das nicht anders sein.
Die “Volksaktie” war ein riesengroßer Anlagebetrug, das kommt noch dazu. Kunden der Telekom werden bis dato verarscht, daß sich die Balken biegen. Fazit: Die Telekom ist ein einziger Verbrecherverein, der jedoch so derartig groß ist, daß man juristisch wenig Chancen gegen so einen Club hat.
Ich fordere die sofortige Zurückverstaatlichung der Telekom.
Bis auf Training, Training, Training wird beim Peacebiker in der nächsten Zeit nicht viel passieren. Das Wetter muss ja auch mitspielen, und wir bewegen und ganz streng auf die kalte Jahreszeit zu, Sonne Mangelware. Aber es gibt ja auch lange Bikehosen …
Sofern es trocken ist, werde ich mir trainingsmässig nicht den Spaß verderben lassen. Nässe ist nicht nur Körper- sondern auch Bikefeind Nummer 1. Direkt gefolgt von Sand und Staub.
Die Planungen (besser: erste Gedanken) für die Peacebiker Tour 2008 haben begonnen. Soviel ist angedacht, bisher:
Tour von Mailand zum Aetna, Übernachtungen wechselweise im Zelt und feste Behausungen (je nach Wetterbedingungen).
Geschätzte Zeit: 15 Tage.
Ca. 1.500 km.
Zeitpunkt: Juni bis Juli 2008.
Ich würde die Tour nur ungern allein fahren. 1.500 km sind eine extreme mentale Strapaze, da ist es gut, wenn man einen (oder mehrere) Partner hat. Allein sein ist gut zum Reflektieren, rein Mental, aber nicht die ganze Zeit.
Also, wer Lust hat und sich das zutraut soll sich bei mir melden!
Ich habe aus den 6 Tagen der PB Tour 2007 viel gelernt. Zum Beispiel: Unterschätze niemals das Wetter, oder: traue niemals Jahreszeiten. Mein Abschlussbericht diesbezüglich steht ja noch aus. Hypothermie (Unterkühlung) killt jeden, sei er noch so verbissen dabei.
Ich suche für die Tour 2008 Sponsoren! Also, bitte melden! Es wird etwas Geld (Zug, Flug, Übernachtungen) und Ausrüstung benötigt. Die Tour 2008 hat andere Dimensionen und stellt andere Herausforderungen an Mensch und Material. Das ist teuer. Ich möchte das nicht alleine wuchten. Möglicherweise ist auch ein neues Bike angedacht.
Gerne nehme ich Angebote aus den Bereichen Outdoor-Ausrüstung, Nahrungsergänzung, Bike und Zubehör, allgemeine Leistungssportartikel an. Für andere Ideen bin ich natürlich offen.
Presse ist ausdrücklich willkommen!
Natürlich geht es bei der Tour 2008 wieder auch nicht nur um die sportliche Herausforderung sondern auch um einen guten Zweck und das Hinweisen auf die Vergewaltigung von Mutter Erde.