Wednesday, July 23, 2008 by Ingo
Read my feed and feed me right
Yo, der Winkelsen MC schmeißt mit Baumgut, und da ich in seinem Reader bin, empfange ich mal:
1. Welchen Feedreader benutzt Du und seit wann?
Netvibes, seit Ewigkeiten. Unverschämt und unverständlich, wie erfolgreich dieses geniale Teil ignoriert wird.
2. Wieviele Feeds hast Du abonniert, wieviele davon sind Blogs (in %)?
46, davon ca. 30% Blogs. Ich habe viele unterschiedliche News abonniert, einige Photoblogs, ein paar Podcasts und noch weiteren, undefinierbaren Crample.
3. Wieviele feeds liest Du täglich (wöchentlicher Schnitt)?
Nicht immer alle 46 von oben, aber vielleicht so die Hälfte.
4. Dein meistgelesenster Feed/deutscher Blog-Feed?
Lawblog.de. Ansonsten friskygeek.com, aber das war ja nicht die Frage.
5. Welche Nachrichtenseiten hast Du abonniert (nenne max. 3)?
- Tagesspiegel
- Welt
- Google Topnews (also ein Mix aus allen)
6. Dein erstes und Dein letztes Blog im Reader?
Erstes: friskyRadio Blog. Letztes: Thomas Nolte Blog. Die Chronologie hat aber rein gar nichts über die Wichtigkeit auszusagen.
7. Lesegewohnheit: alphabetisch, chronologisch, durcheinander?
Durcheinander.
8. Hast Du Blogs/Feeds, von denen Du nicht zugeben würdest, dass Du sie liest, im Reader?
Es gibt nichts, was ich tue, jedoch nicht zugeben würde. Die Frage ist nur: Lasse ich jeden daran teilhaben?
Ich schmeiße weiter an ALLE, DIE MEINEN FEED ABONNIERT HABEN() und im Speziellen an Lilith, FrauLehmann und den Arschbildermann.
Tags: Arschbildermann, blog, blogs, Chronologie, Feed, Feedreader, Feeds, FrauLehmann, frisky, friskyGeek, friskyRadio, google, Lawblog, Lesegewohnheit, Lilith, mc winkel, Nachrichtenseite, Netvibes, News, Photoblogs, Podcasts, reader, tagesspiegel, Thomas Nolte, Topnews, weblog, welt, Winkelsen | Foreverlink | Trackback | 37 View(s)
Wednesday, July 2, 2008 by Ingo
Anwalt Udo Vetter hat bemerkenswerten Erfolg in einer - wie ich finde - recht dramatischen Angelegenheit erzielt. Es geht um die Ausweisung einer Frau, die mit einem deutschen Mann zusammen ein Kind hat und wegen der illegalen Einwanderung auf Antrag der Staatsanwaltschaft strafrechtlich belangt (und offensichtlich ausgewiesen) werden sollte: law blog» Archiv » Neues Leben
Der Deutschen Lieblingsanwalt, Günter Freiherr von Gravenreuth, hat es sich offensichtlich (sicher ist das nicht) nicht nehmen lassen, dazu in den Kommentaren vom Lawblog Stellung zu nehmen:
Immer die “armen Opfer”, die gegen ihren Willen von Schlepperbanden nach Deutschland verschleppt werden - Ich kann es bald nicht mehr hören!!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
So er es denn wirklich selbst ist, dann ist er - offensichtlich - auch dieser:
- Wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen wurde Gravenreuth im Jahr 2000 in München zu einer Geldstrafe verurteilt.
- Gravenreuth wurde am 16. April 2008 vom Landgericht München (nach einer Absprache) rechtskräftig zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt, die sich aus den Bewährungsstrafen zweier erstinstanzlicher Urteile wegen Untreue von sechs (ursprünglich neun Monaten) und sieben Monaten zusammensetzt.
- Noch nicht rechtskräftig ist ein Urteil, in dem Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz pfänden ließ und versuchte diesen zu versteigern, wobei er angab, er hätte nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten. Die taz stellte daraufhin Strafanzeige.
- Freiherr von Gravenreuth war einer der ersten Rechtsanwälte, die Abmahnungen im Bereich der Informationstechnik in großem Stil zur Anwendung (und ins Bewusstsein der Öffentlichkeit) brachten, was ihm umfangreiche Kritik einbrachte. Im Auftrag verschiedener Mandanten hatte er teilweise massenhaft Abmahnungen versendet (Abmahnwelle), deren inhaltliche und formale Berechtigung in einzelnen Fällen auch unter Juristen umstritten war.
(Quelle: WIKIPEDIA)
Auch jemand, der sich selbst nicht mit Ruhm bekleckert hat, hat ein Recht auf seine Meinung bzw. diese Kund zu tun. Inwieweit das hier und da verhältnismässig ist, sei dahingestellt. Offensichtlich.
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