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getFrisky! Essen | 31. Januar 2009 | Ticket-Vorverkauf
Ich habe noch nie wirklich Probleme mit Kritik - bezogen auf meine Musik - gehabt. Wo es Geschmackssache ist, ist es Geschmackssache, wo es technische Mängel gibt, da gibt es sie. Alles natürlich immer eine Frage der Wahrnehmung. Aber darum geht es ja auch bei der Kritik nicht.
Man möge mir aber bitte mal bei der Beantwortung der Frage behilflich sein, was denn “enervierend gniedelnde Stromgitarren” sind. Bitte.
Mir will sich auch nicht so recht erschließen, wieso man mit diesem Projekt ein House-Publikum hätte ansprechen sollen. Um genau zu sein: Es will sich mir ÜBERHAUPT nicht eröffnen. Diese Idee halte ich für eine - gelinde gesprochen - absolute Scheißhausidee.
Ich finde die Rezension - so betrachtet - arg konservativ. Ich habe aber auch ein neues Wort gelernt: Rockismen. Das war mir nicht bekannt. Ich wusste außerdem nicht, daß es nicht gut ist, wenn man sich in der Musik Rockismen bedient.
Endlich ist die POLE CD über einen spezialisierten Mailorder auch in Deutschland erhältlich. Meine Version von “11-11″ ist übrigens immer noch bei oldfield.de zum Download eingestellt.
Die beiden auf dem Flughafen Köln-Bonn festgenommenen angeblichen Islamisten sind vorerst frei. Die Kritik an den Umständen der Verhaftung wächst.
Sind wir auch schon so weit, daß hier offensichtlich unbescholtene Menschen einfach festgenommen werden und ihnen das Leben erschwert wird? Ich bin gespannt, wann Herr Schäuble eine Art Guantanamo launcht.
Zu diesem Ergebnis kam eine Fachanhörung zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Hartz IV am 13.06.2008, organisiert durch die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Dies ist nachzulesen in der Presseerklärung von Katja Kipping. Im Einzelnen wurde auf der Fachanhörung festgestellt:
1. Leistungshöhe und Leistungsrecht Anders als breite Teile der Öffentlichkeit sieht die herrschende Rechtsauffassung die Höhe der Regelleistung für Erwachsene als verfassungsgemäß an.
Allerdings erscheint erstens die unzureichende Gewährung von Sonderbedarfen als verfassungsrechtlich bedenklich, weil dadurch eine mangelnde Bedarfsdeckung zu konstatieren ist. Zweitens sind Kürzungen von Leistungen infolge von Sanktionen verfassungsrechtlich bedenklich, weil daraus eine Unterdeckung des Existenzminimums folgt.
Die derzeitige Höhe der Leistungen für Kinder und Jugendliche ist verfassungsrechtlich ebenfalls sehr bedenklich. Die normative Ableitung dieser Regelleistung von den Erwachsenenbedarfen (80 bzw. 60 Prozent vom Erwachsenenbedarf) ist weder inhaltlich aussagekräftig begründet noch rational nachvollziehbar.
2. “Fordern” und Sanktionieren Prinzipiell gehört das gesamte Sanktionsregime von Hartz IV auf den verfassungsrechtlichen und politischen Prüfstand. Die Absenkung der Leistungen bei geringstem “Fehlverhalten” bis hin zur völkerrechtswidrigen Arbeitserzwingung und die totale Absenkung der Leistung auf Null widersprechen dem Menschenwürdegrundsatz, dem Sozialstaatsgebot und dem rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Vor dem Hintergrund der politisch vorgegebenen Sparzwänge und der von der herrschenden Politik inszenierten Missbrauchsdebatten öffnet das verfassungsrechtlich bedenkliche Sanktionsregime Missbrauch und Willkür durch die Ämter Tür und Tor. Das zeigt auch die hohe Zahl der erfolgreich angefochtenen Sanktionen (bis zu 40 Prozent). Zudem unterwandern die faktisch fehlenden Zumutbarkeitskriterien in Kombination mit dem Sanktionsregime arbeitsmarktpolitische und arbeitsrechtliche Regulierungen (z.B. Erosion des Lohngefüges).
Die grundgesetzlich geschützte Vertragsautonomie wird durch die sanktionsbewehrte Erzwingung von Eingliederungsvereinbarungen ausgehebelt. Auch wenn diese Erzwingung nach einem aktuellen. Referentenentwurf zur Änderung des SGB II aufgehoben werden soll, verbleibt das Problem: Die Eingliederung wird dann bei einer abgelehnten Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erzwungen. Die verfassungsrechtlichen Folgen dieser möglichen Praxis müssen noch bestimmt werden.
3. Bedarfsgemeinschaften Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen und die Gewährung von Leistungen im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft sind in vielen Einzelkonstellationen verfassungsrechtlich höchst bedenklich bis verfassungswidrig. Dazu gehören z. B. die Konstruktion eines „fiktiven Hilfebeziehers“, d. h. der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (Art 2 GG) einer genügend verdienenden Person, die durch die derzeitige Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft faktisch zum Bedürftigen gemacht wird. Ebenso gehören dazu die Statuierungen von Unterhaltsverpflichtungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch und das Familienrecht nicht kennen (z. B. bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften inkl. Beweislastumkehr und Stiefkindern). Auch die Einbeziehung bedürftiger, unverheirateter junger Menschen unter 25 Jahre in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern inkl. der “Stallpflicht” ist aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklich.
Als erste Konsequenz der Anhörung wurde durch die Fraktion der Antrag auf Aufhebung der Stiefkinderregelung eingereicht. In weiteren Anträgen werden die Ergebnisse der Expertise und der Anhörung aufgenommen.
Fazit Die Fraktion DIE LINKE. hat bereits in mehreren Gesetzentwürfen, Anträgen und anderen parlamentarischen Initiativen sowohl das Hartz IV-Armuts- und Ausgrenzungs-Gesetz als auch die konkrete Praxis bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende kritisiert. Unsere Kritik an Hartz IV lässt sich verfassungsrechtlich untersetzen. Auch daher gilt also: Hartz IV muss weg. Eine repressionsfreie soziale Grundsicherung muss her. Im Grundgesetz muss darüber hinaus die soziale Absicherung der Menschen als soziales Grundrecht normativ verankert und geschützt werden. Das ist die Voraussetzung einer funktionierenden sozialen Demokratie.
Löw in der Kritik: Während der Zitterpartie gegen Portugal steckte sich der gesperrte Trainer auf der Tribüne eine Zigarette an. Damit verstieß er gegen die Prinzipien seines Arbeitgebers DFB, der rauchfreie Stadien propagiert - und auch aus dem Bundestag kommt Kritik.
Das ist wirklich lächerlich!
Joachim Löw ist ein erwachsener Mann, der sich von niemandem vorschreiben lassen muss, ob und wann er raucht. Meine Güte …
Anne Will wird hart attackiert. Ich mag ihre Sendung und bekunde hiermit meine Solidarität.
Die Moderatorin Anne Will weist die Behauptung des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus, Friedbert Pflüger, entschieden zurück. Er hatte behauptet, ihre Sendung zeichne sich “immer mehr durch Un- und Halbwahrheiten und bewusste Verzerrung von Sachverhalten aus.“
Nach der ARD-Sendung vom 01.06.2008 mit dem Titel “Alles auf Rot – warum nicht mit der Linken?” forderte Pflüger in der “Bild“-Zeitung, “Anne Will“ durch die Sendung “Hart aber Fair“ mit Frank Plasberg zu ersetzen. Im Detail störte ihn die Anmoderation Wills, in der sie die Berliner rot-rote Koalition dem Bericht zufolge als erfolgreich bezeichnet haben soll. Als Mitglied des Rundfunkrates des RBB Berlin wolle er sich für ihre Ablösung einsetzen, sagte der CDU-Politiker weiter.
Aha! Da möchte der Herr Pflüger also sein Amt für das Durchsetzen seiner persönlichen Ansichten mißbrauchen. Ich fordere den sofortigen Rücktritt Pflügers aus dem Rundfunkrat des RBB!
Ich finde übrigens auch die Sendung von Frank Plasberg gut, obgleich er mir eine Spur zuviel persönliche Meinung einfließen lässt. Da finde ich Anne Will wesentlich neutraler.
Aber auch dies ist zu vermelden:
Auch der ARD-Programmdirektor Günter Struve wies die Kritik von Pflüger an der Sonntagabend-Sendung scharf zurück. Die Forderung, die Sendung abzusetzen, “ist absurd“, sagte Struve auf Anfrage der Nachrichtenagentur ddp und fügte hinzu: “Wir haben noch keine Sekunde an der Kompetenz von Anne Will und der inhaltlichen Ausrichtung ihrer Sendung gezweifelt.“
Ein großer Pluspunkt an den ARD-Programmdirektor, der hier einmal äußere, männliche Geschlechtsorgane beweist, im Volksmund auch ‘Eier’ genannt.
Anmerkung: Wieso hat sich eigentlich niemand über die Beleidigungen vor Millionenpublikum Becksteins gegen Lafontaine aufgeregt? Gut, Lafontaine ging das am Allerwertesten vorbei, aber Beckstein hat offensichtlich keine gute Erziehung genossen. Auch von Bochs Äußerungen waren nicht von hohem Niveau, wenngleich auch nicht beleidigend. Wowereit hat mich positiv überrascht. Ein kluger Mann.