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Das Landessozialgericht Darmstadt ist zu dem Schluss gekommen, dass die gesetzlich festgelegten Hartz-IV-Regelleistungen für Familien mit Kind nicht ausreichen. Geklagt hatte eine Familie, die mit 829 Euro im Monat auskommen sollte. Vor allem der Satz für Kinder scheint willkürlich.
Man sollte den gesamten Artikel lesen.
Hartz IV-Empfänger bekommen Prozesskostenhilfe, sprich: Sie brauchen Rechtsanwälte, Prozess- und Gerichtskosten nicht zu bezahlen (soweit ich das als Laie sagen kann). Also, Bedürftige dort draußen: Wehrt euch, geht zum Rechtsanwalt - am besten zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Ich halte Hartz IV für grundsätzlich menschenrechtsverletzend und grundgesetzwidrig. Ebenso das SGB II insgesamt. Besonders die Zwangsarbeit.
Nach dem Willen mehrerer Bundesländer soll die Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger eingeschränkt werden. Der Bundesrat entscheidet am Freitag über einen Gesetzentwurf von fünf Bundesländern zur Reform des Beratungshilferechts. Mit der Reform soll der Gang zum Rechtsanwalt für die Hartz-IV-Empfänger schwerer werden.
So sieht das aus. Wer ohnehin schon klein ist, hat die Schnauze zu halten. Es kann ja nicht angehen, daß Sklaven auch noch den Mund auftun. Die Regierung dieses Landes sollte sich in Grund und Boden schämen. Pfui.