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Das Christian Klar Leid, Schrecken und Terror über Menschen gebracht hat ist nicht zu diskutieren. Ich persönlich hege keinerlei Sympathien für Christian Klar. Fakt ist: Klar ist ein Mensch und deutscher Staatsbürger, der Straftaten begangen hat, für die er 26 Jahre in Haft verbracht hat. Somit wurde er bis heute nicht besser oder schlechter behandelt als jeder andere Straftäter behandelt worden wäre, der Ähnliches verbrochen hat.
Wenn ich ein Gesetz sinnvoll, gut durchdacht und gut gemeint finde, dann das Grundgesetz. Vor dem Gesetz der Menschen soll jeder gleich sein. Das ist zwar selten so, aber wenn es mal so ist, dann finde ich das erbaulich. In Sachen Christian Klar ist der Protest, der nun laut wird, auf emotionaler Ebene zwar durchaus zu verstehen (auch von mir), ich halte ihn jedoch andererseits für sehr wenig respektvoll den Entscheidungsträgern und dem Rechtsstaat gegenüber. Niemand hat sich diese Sache je leicht gemacht, und eine solche Entscheidung schon gar nicht. Aber hier wurde nach den Grundsätzen des Rechtsstaates entschieden, was zu respektieren ist.
Unglaublich finde ich die Äußerung des Berliner CDU-Politikers, welcher der Ansicht ist, Christian Klar habe nicht das Recht, ein Praktikum beim Berliner Theater als Bühnentechniker zu absolvieren. Das Angebot kam vom Ensemble selbst. Mit den 26 abgesessenen Jahren hat Klar seine Strafe ordnungsgemäß verbüßt, moralisch darf man das gerne anders sehen. Nun hat er - dann als freier Bürger Deutschlands - das Recht, ein ganz ‘normales’ Leben aufzunehmen und aufzubauen, woran das Gericht auch logischerweise ein gesteigertes Interesse hat. Ich finde das ihm gemachte Angebot des Berliner Theaters sehr nobel. Es schenkt einem Menschen viel Vertrauen, der in seinem Leben sehr viel falsch gemacht hat. Den Menschen, die dieses Angebot zu vertreten haben, wird das vollkommen klar sein. Im Übrigen riskiert das Berliner Theater mit dieser Geste eine Menge.
Mir ist bewusst, das Klar offen nichts bereut. Mir ist auch vollkommen bewusst, das die neuesten Umstände für einige Betroffene unerträglich sind. Ich denke, das würde sich auch dann nicht ändern, wenn man Christian Klar aus dem Leben befördern würde (aka. töten). Die Todesstrafe gibt es in Deutschland - Gott sei Dank - nicht. Jeder Mensch, so sehe ich das, hat jederzeit das Recht, sich zu verändern und sein Leben auf eine andere Spur zu lenken. Strafgesetze sind nicht dazu da, einen Menschen zu zerstören, sie sind eine Erfindung aus Verzweiflung. Am liebsten sähen wir alle, daß ein Mensch seine Taten bereut, nie wieder begeht und durch die empfangene Strafe aus seinen Fehlern lernt. Damit man sich nicht vollkommen verloren mit dieser Hoffnung fühlt, erfand man irgendwann mal die ‘Bewährung’. Die hat Christian Klar aufgebrummt bekommen.
Die Gedanken sind frei. Ich habe meine Zweifel, das Christian Klar seine Ansichten erheblich verändert hat. Ich habe aber auch Zweifel, das er mit 56 Lebensjahren, von denen er 26 in Haft verbracht hat, nochmal einen Krieg gegen Deutschland bzw. dieses System entfacht. Für das, was ein Mensch denkt, kann man ihn nicht bestrafen, jedenfalls vor dem Gesetz nicht. So weit darf es auch nicht kommen.
Ich wünsche allen Betroffenen die Kraft, damit so schnell und schmerzfrei wie möglich umgehen zu können. Christian Klar wünsche ich, in diesem Leben noch einmal geliebt zu werden. Niemand sollte gehasst sterben.
Das Verhalten den Entscheidungsträgern gegenüber finde ich unanständig.
Nachtrag
Aber in allem wohnt Hoffnung, dass das Leben zurückkehrt.
Ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Texas wirft Vizepräsident Dick Cheney Mitverantwortung für die Misshandlung von Gefangenen in privaten Haftanstalten vor. In dem dreiseitigen Dokument, das am Dienstag vorgelegt wurde, wird Cheney beschuldigt, die Ermittlungen zur Aufklärung der Misshandlungen unterbunden zu haben.
Darüber hinaus habe er 85 Millionen Dollar in Unternehmen angelegt, die Profite aus dem Betreiben von privaten Gefängnissen zögen. Hier liege eine “Interessenverquickung” vor, weil Cheney die Vergabe von Verträgen der Bundesverwaltung mit privaten Haftanstalten direkt beeinflussen könne.
Drei Männer hatten sie vergewaltigt, sie wollte ihre Peiniger anzeigen - doch die Justiz der somalischen Stadt Kismayo sah den Fall anders. Das 13-jährige Mädchen wurde wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zum Tod durch Steinigung verurteilt.
Das ist z.B. im Iran keine Seltenheit. Manchmal kriegen die Vergewaltiger ein paar Peitschenhiebe, mehr nicht. Unschuldige Mädchen werden meist nach lächerlichen Gerichtsprozessen öffentlich gehängt.
Das Landessozialgericht Darmstadt ist zu dem Schluss gekommen, dass die gesetzlich festgelegten Hartz-IV-Regelleistungen für Familien mit Kind nicht ausreichen. Geklagt hatte eine Familie, die mit 829 Euro im Monat auskommen sollte. Vor allem der Satz für Kinder scheint willkürlich.
Man sollte den gesamten Artikel lesen.
Hartz IV-Empfänger bekommen Prozesskostenhilfe, sprich: Sie brauchen Rechtsanwälte, Prozess- und Gerichtskosten nicht zu bezahlen (soweit ich das als Laie sagen kann). Also, Bedürftige dort draußen: Wehrt euch, geht zum Rechtsanwalt - am besten zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Ich halte Hartz IV für grundsätzlich menschenrechtsverletzend und grundgesetzwidrig. Ebenso das SGB II insgesamt. Besonders die Zwangsarbeit.
Bei einem Besuch des Konzentrationslagers in Dachau 1941 soll Johannes Heesters als Sänger vor der SS aufgetreten sein. Der heute 104-jährige Heesters geht nun gerichtlich gegen derartige Veröffentlichungen vor.
Kann man einen 104 Jahre alten Mann nicht einfach in Ruhe lassen?
Die seit Anfang 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann. Die 7. Kammer gründete ihren Beschluss größtenteils auf die gleichen Argumente wie zuvor das Verwaltungsgericht Koblenz, das eine Anwaltskanzlei von dem Einzug des Obolus für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit DSL-Internetanschluss durch die zuständige GEZ “befreit” hatte. Demnach kann bei “neuartigen Empfangsgeräten” wie PCs, UMTS-Handys oder sogar internetfähigen Kühlschränken aus dem bloßen Vorhalten dieser Apparate nicht direkt auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat den Beschluss des Landgerichts Hamburg aufgehoben und verboten, die Äußerung von Frau Birthler, »in diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann« zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Ich habe ein ganz anderes Problem mit der Linken momentan: Mir gehen die ausdrücklich sich selbst so bezeichnenden Kommunisten meines Wahlkreises auf den Trichter, aber gewaltig. So gewaltig, daß ich meine Mitarbeit derzeit vollkommen eingestellt habe, weil ich keine Lust auf diese Leute habe.
Für mich ist und bleibt Kommunismus ein menschenrechtlich nicht zu vertretendes Konzept, abgesehen davon, daß es zwangsläufig eine Diktatur ist. Und das geht mit einem Vogelmann nicht.
Wie hat jemand kürzlich so schön gesagt?
Sozialismus bedeutet gleiche Chancen für alle, nicht jedoch gleichen Reichtum.
Über den Beschluss den Landgerichts Hamburg bzgl. Gregor Gysi freue ich mich.
Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen.