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getFrisky! Essen | 31. Januar 2009 | Ticket-Vorverkauf
Die seit Anfang 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann. Die 7. Kammer gründete ihren Beschluss größtenteils auf die gleichen Argumente wie zuvor das Verwaltungsgericht Koblenz, das eine Anwaltskanzlei von dem Einzug des Obolus für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit DSL-Internetanschluss durch die zuständige GEZ “befreit” hatte. Demnach kann bei “neuartigen Empfangsgeräten” wie PCs, UMTS-Handys oder sogar internetfähigen Kühlschränken aus dem bloßen Vorhalten dieser Apparate nicht direkt auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden.
Macht der Akku im MP3-Player, Navi oder Handy schlapp und es ist gerade keine Steckdose in der Nähe, können User über die zwei USB-Anschlüsse mobile Geräte wieder aufladen. Für den iPod bietet sich die 1000-Milliampere-Ladebuchse an, während sich für andere Geräte der 500-Milliampere-Anschluss empfiehlt. Im Lieferumfang ist neben dem Akku und einer Anleitung auch ein Stecksystem enthalten, mit dem Benutzer überall auf der Welt Geräte aufladen können.
Aber ist heute, zum Ende der Dekade der DJ-Musik, der DJ nicht ein Anachronismus: der DJ im digitalen Zeitalter. Hier gehts doch nicht mehr weiter. Sind technische Innovationen für DJs denkbar?
Man kann feststellen, daß der DJ-Live-Set bereits aus den frühen Hip-Hop- und Disco-Tagen, aus den frühen 70ern stammt. Seit diesen Tagen wurde immer wieder experimentiert, mal noch einen dritten Turntable, ein Keyboard, ein Effektgerät, einen 2. DJ oder was auch immer dazuzustellen. Letztenendes haben sich die meisten DJs doch mit dieser erweiterten Aufgabe doch immer etwas überfordert gefühlt. Es ist immer darauf zurückgegangen, daß am Ende der DJ mit seinen zwei Turntables und seinem Mischpult dasteht. Offenbar ist es gar nicht so einfach, die Musik, die Platten, das Publikum und die Turntables im Auge zu behalten, insbesondere, wenn man Musik und Publikum “synchronisieren” will. Alles, was sich an Weiterentwicklungen getan hat, hat sich über den Dancefloor getan. Ich glaube nicht, daß die Weiterentwicklung durch eine Addition technischer Gimmicks entsteht….
Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen.
Gemäß meinen Anforderungen werde ich wohl nicht umhin kommen … *schwitz* … mir (mindestens) ein NOKIA N95 zuzulegen und mich vom SE K800i zu trennen. Das SE gibt langsam den Geist auf, und die NOKIA Features brauche ich. Die neueren Geräte von SE bieten das alles nicht.
Ich möchte am liebsten KEIN Neugerät kaufen, weil ich NOKIA nicht unterstützen möchte. Wer hat also ein gutes, gebrauchtes N95 (2) zu verkaufen?