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Das Hanseatische Oberlandesgericht hat den Beschluss des Landgerichts Hamburg aufgehoben und verboten, die Äußerung von Frau Birthler, »in diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann« zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Ich habe ein ganz anderes Problem mit der Linken momentan: Mir gehen die ausdrücklich sich selbst so bezeichnenden Kommunisten meines Wahlkreises auf den Trichter, aber gewaltig. So gewaltig, daß ich meine Mitarbeit derzeit vollkommen eingestellt habe, weil ich keine Lust auf diese Leute habe.
Für mich ist und bleibt Kommunismus ein menschenrechtlich nicht zu vertretendes Konzept, abgesehen davon, daß es zwangsläufig eine Diktatur ist. Und das geht mit einem Vogelmann nicht.
Wie hat jemand kürzlich so schön gesagt?
Sozialismus bedeutet gleiche Chancen für alle, nicht jedoch gleichen Reichtum.
Über den Beschluss den Landgerichts Hamburg bzgl. Gregor Gysi freue ich mich.
Der EU-Reformvertrag liegt in Deutschland vorerst auf Eis. Bundespräsident Horst Köhler will bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Klagen gegen den Vertrag die Ratifikationsurkunde nicht unterzeichnen. „Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts“, teilte das Präsidialamt in Berlin mit.
Gegen den EU-Reformvertrag haben der CSU- Abgeordnete Peter Gauweiler und DIE LINKE Klagen in Karlsruhe eingereicht. Linke-Fraktionschef Gregor Gysi sagte zur Entscheidung Köhlers: „Das ist ein erster Erfolg der Linksfraktion bei ihrer Klage gegen den Lissabon-Vertrag.“
Zu diesem Ergebnis kam eine Fachanhörung zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Hartz IV am 13.06.2008, organisiert durch die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Dies ist nachzulesen in der Presseerklärung von Katja Kipping. Im Einzelnen wurde auf der Fachanhörung festgestellt:
1. Leistungshöhe und Leistungsrecht Anders als breite Teile der Öffentlichkeit sieht die herrschende Rechtsauffassung die Höhe der Regelleistung für Erwachsene als verfassungsgemäß an.
Allerdings erscheint erstens die unzureichende Gewährung von Sonderbedarfen als verfassungsrechtlich bedenklich, weil dadurch eine mangelnde Bedarfsdeckung zu konstatieren ist. Zweitens sind Kürzungen von Leistungen infolge von Sanktionen verfassungsrechtlich bedenklich, weil daraus eine Unterdeckung des Existenzminimums folgt.
Die derzeitige Höhe der Leistungen für Kinder und Jugendliche ist verfassungsrechtlich ebenfalls sehr bedenklich. Die normative Ableitung dieser Regelleistung von den Erwachsenenbedarfen (80 bzw. 60 Prozent vom Erwachsenenbedarf) ist weder inhaltlich aussagekräftig begründet noch rational nachvollziehbar.
2. “Fordern” und Sanktionieren Prinzipiell gehört das gesamte Sanktionsregime von Hartz IV auf den verfassungsrechtlichen und politischen Prüfstand. Die Absenkung der Leistungen bei geringstem “Fehlverhalten” bis hin zur völkerrechtswidrigen Arbeitserzwingung und die totale Absenkung der Leistung auf Null widersprechen dem Menschenwürdegrundsatz, dem Sozialstaatsgebot und dem rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Vor dem Hintergrund der politisch vorgegebenen Sparzwänge und der von der herrschenden Politik inszenierten Missbrauchsdebatten öffnet das verfassungsrechtlich bedenkliche Sanktionsregime Missbrauch und Willkür durch die Ämter Tür und Tor. Das zeigt auch die hohe Zahl der erfolgreich angefochtenen Sanktionen (bis zu 40 Prozent). Zudem unterwandern die faktisch fehlenden Zumutbarkeitskriterien in Kombination mit dem Sanktionsregime arbeitsmarktpolitische und arbeitsrechtliche Regulierungen (z.B. Erosion des Lohngefüges).
Die grundgesetzlich geschützte Vertragsautonomie wird durch die sanktionsbewehrte Erzwingung von Eingliederungsvereinbarungen ausgehebelt. Auch wenn diese Erzwingung nach einem aktuellen. Referentenentwurf zur Änderung des SGB II aufgehoben werden soll, verbleibt das Problem: Die Eingliederung wird dann bei einer abgelehnten Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erzwungen. Die verfassungsrechtlichen Folgen dieser möglichen Praxis müssen noch bestimmt werden.
3. Bedarfsgemeinschaften Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen und die Gewährung von Leistungen im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft sind in vielen Einzelkonstellationen verfassungsrechtlich höchst bedenklich bis verfassungswidrig. Dazu gehören z. B. die Konstruktion eines „fiktiven Hilfebeziehers“, d. h. der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (Art 2 GG) einer genügend verdienenden Person, die durch die derzeitige Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft faktisch zum Bedürftigen gemacht wird. Ebenso gehören dazu die Statuierungen von Unterhaltsverpflichtungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch und das Familienrecht nicht kennen (z. B. bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften inkl. Beweislastumkehr und Stiefkindern). Auch die Einbeziehung bedürftiger, unverheirateter junger Menschen unter 25 Jahre in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern inkl. der “Stallpflicht” ist aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklich.
Als erste Konsequenz der Anhörung wurde durch die Fraktion der Antrag auf Aufhebung der Stiefkinderregelung eingereicht. In weiteren Anträgen werden die Ergebnisse der Expertise und der Anhörung aufgenommen.
Fazit Die Fraktion DIE LINKE. hat bereits in mehreren Gesetzentwürfen, Anträgen und anderen parlamentarischen Initiativen sowohl das Hartz IV-Armuts- und Ausgrenzungs-Gesetz als auch die konkrete Praxis bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende kritisiert. Unsere Kritik an Hartz IV lässt sich verfassungsrechtlich untersetzen. Auch daher gilt also: Hartz IV muss weg. Eine repressionsfreie soziale Grundsicherung muss her. Im Grundgesetz muss darüber hinaus die soziale Absicherung der Menschen als soziales Grundrecht normativ verankert und geschützt werden. Das ist die Voraussetzung einer funktionierenden sozialen Demokratie.
Anne Will wird hart attackiert. Ich mag ihre Sendung und bekunde hiermit meine Solidarität.
Die Moderatorin Anne Will weist die Behauptung des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus, Friedbert Pflüger, entschieden zurück. Er hatte behauptet, ihre Sendung zeichne sich “immer mehr durch Un- und Halbwahrheiten und bewusste Verzerrung von Sachverhalten aus.“
Nach der ARD-Sendung vom 01.06.2008 mit dem Titel “Alles auf Rot – warum nicht mit der Linken?” forderte Pflüger in der “Bild“-Zeitung, “Anne Will“ durch die Sendung “Hart aber Fair“ mit Frank Plasberg zu ersetzen. Im Detail störte ihn die Anmoderation Wills, in der sie die Berliner rot-rote Koalition dem Bericht zufolge als erfolgreich bezeichnet haben soll. Als Mitglied des Rundfunkrates des RBB Berlin wolle er sich für ihre Ablösung einsetzen, sagte der CDU-Politiker weiter.
Aha! Da möchte der Herr Pflüger also sein Amt für das Durchsetzen seiner persönlichen Ansichten mißbrauchen. Ich fordere den sofortigen Rücktritt Pflügers aus dem Rundfunkrat des RBB!
Ich finde übrigens auch die Sendung von Frank Plasberg gut, obgleich er mir eine Spur zuviel persönliche Meinung einfließen lässt. Da finde ich Anne Will wesentlich neutraler.
Aber auch dies ist zu vermelden:
Auch der ARD-Programmdirektor Günter Struve wies die Kritik von Pflüger an der Sonntagabend-Sendung scharf zurück. Die Forderung, die Sendung abzusetzen, “ist absurd“, sagte Struve auf Anfrage der Nachrichtenagentur ddp und fügte hinzu: “Wir haben noch keine Sekunde an der Kompetenz von Anne Will und der inhaltlichen Ausrichtung ihrer Sendung gezweifelt.“
Ein großer Pluspunkt an den ARD-Programmdirektor, der hier einmal äußere, männliche Geschlechtsorgane beweist, im Volksmund auch ‘Eier’ genannt.
Anmerkung: Wieso hat sich eigentlich niemand über die Beleidigungen vor Millionenpublikum Becksteins gegen Lafontaine aufgeregt? Gut, Lafontaine ging das am Allerwertesten vorbei, aber Beckstein hat offensichtlich keine gute Erziehung genossen. Auch von Bochs Äußerungen waren nicht von hohem Niveau, wenngleich auch nicht beleidigend. Wowereit hat mich positiv überrascht. Ein kluger Mann.
Die Redakteure stiessen dabei auf ein Foto, dass eine junge Frau, die sich um 1980 in dieser Zeit dem Grundstück der Familie Havemann in Grünheide bei Berlin näherte: Auf dem Foto soll ANGELA MERKEL zu sehen sein, die sich dem Grundstück Havemann in der Zeit der Observation und der Isolation von Havemann näherte.
Das vom WDR gefundene Merkel.Bild durfte nicht gesendet werden, weil Angela Merkel die Ausstrahlung des Fotos im WDR Film untersagt hatte.
Besonders spannend dürfte jetzt die Debatte um den PDS Abgeordneten Gregor Gysi werden.Viele Deutsche Medien sowie der CDU Generalsekretär Ronald Pofalla, fordern den Bundestags-Fraktionschefs Gregor Gysi auf, seine DDR-Vergangenheit nicht unter den Teppich zu kehren. Wir können gespannt sein, ob der Generalsekretär dies auch von seiner Chefin der Kanzlerin Angela Merkel verlangt.
Fatal in diesem Zusammenhang dürfte die Rolle des Boulevardblattes “Bild”sein. Hat man sich gerade richtig gut darauf eingeschossen Gregor Gysi seine Stasi Vergangenheit vorzuwerfen, muss “Bild”sich nun auf seine so geliebte Kanzlerin fokussieren, wenn man nicht mit zweierlei Maß messen will. Eine mit Stasi Vorwürfen belastete Kanzlerin dürfte allemal schwerer wiegen als ein Bundestags-Fraktionschef.
In Berichten über DIE LINKE wird immer wieder behauptet, DIE LINKE habe kein Programm. Nachfolgend werden 100 wichtige Initiativen der Bundestagsfraktion DIE LINKE aufgelistet. Die zugrundeliegenden Programmpunkte sind mittlerweile so beliebt, dass sie auch den konkurrierenden Parteien als Fundgrube dienen.
Das Völkerrecht ist Grundlage der deutschen Außenpolitik.
Die Bundeswehr bleibt Parlamentsarmee.
Die Bundeswehr wird aus Afghanistan abgezogen.
Die indirekte Beteiligung Deutschlands am IrakKrieg wird beendet.
Der internationale Kapitalverkehr wird reguliert.
Die Wechselkurse werden stabilisiert.
Die Tobin-Steuer wird erhoben.
Steueroasen werden ausgetrocknet.
Eine global wirkende Kartellbehörde setzt den multinationalen Konzernen Schranken.
Entwicklungsländer können Schutzzölle erheben.
Europa
Das Ratifizierungsverfahren zum Vertrag von Lissabon wird ausgesetzt.
Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden in einem europaweiten Referendum über den EU-Vertrag.
Volksentscheide über die vertraglichen Grundlagen der EU werden grundgesetzlich verankert.
In Europa werden soziale Mindeststandards eingeführt.
Steuer- und Lohndumping werden durch eine produktivitätsgerechte und inflationsausgleichende Lohnentwicklung, Mindestlöhne und steuerliche Mindestsätze unterbunden.
Der Stabilitätspakt wird reformiert.
Die Europäische Zentralbank wird auf Wachstum und Beschäftigung verpflichtet.
Die Stationierung neuer Raketen in Europa wird abgelehnt.
Deutschland
Die Politik wird darauf gerichtet, daß die Bruttolöhne wieder dem Produktivitätszuwachs plus der Preissteigerung folgen.
Ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,44 Euro wie in Frankreich wird durchgesetzt.
Ein-Euro-Jobs werden in öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt.
Aktienoptionen zur Managerentlohnung werden verboten.
Eine Managerhaftung wird eingeführt.
Managergehälter werden auf das 20fache des Gehalts eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe begrenzt.
Die gesetzliche Rente wird zu einer Erwerbstätigenrente ausgebaut.
Die Dämpfungsfaktoren in der Rente werden zurückgenommen und die bewährte Rentenformel in Kraft gesetzt.
Der Solidarausgleich in der Rente für Versicherte mit unterbrochenen Erwerbsbiographien und geringen Einkommen wird gestärkt.
Die Lebensstandardsicherung in der gesetzlichen Rente wird wieder eingeführt.
Die Rente mit 67 wird zurückgenommen.
Die Zwangsverrentung von älteren Menschen, die Hartz IV bekommen, wird beendet.
Die Ostrenten werden auf das Niveau der Westrenten angehoben.
Das Versorgungsunrecht bei den Zusatz– und Sonderversorgungen der DDR wird beseitigt.
Der Kündigungsschutz wird ausgebaut.
Die Paritätische Mitbestimmung in Unternehmen, die aufgrund ihrer Umsätze oder Beschäftigtenzahlen erhebliche regionale oder bundespolitische Bedeutung haben, wird durchgesetzt.
Die Belegschaft wird am Zuwachs des Produktivvermögens beteiligt.
Bei Unternehmensentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung werden Belegschaftsabstimmungen durchgeführt.
Massenentlassungen bei gleichzeitig hohen Gewinnen werden genehmigungspflichtig.
Öffentliche Aufträge werden nur noch an Unternehmen vergeben, die Tarifverträge einhalten und Mindestlöhne zahlen.
Öffentliche Fördergelder werden als Unternehmensbeteiligungen vergeben.
Die Leiharbeit wird eingeschränkt und so geregelt, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit bezahlt werden muss.
Das Recht auf den politischen Streik wird eingeführt.
Die bis 1986 geltende Rechtslage wird wiederhergestellt, nach der bei »kalten Aussperrungen« Kurzarbeitergeld gezahlt wird (Streikparagraph).
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile im Beruf werden gesetzliche Regelungen getroffen.
Die Zwei-Klassen-Medizin wird durch die Einführung einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, in die alle Berufsgruppen einzahlen, abgelöst.
Die Praxisgebühr wird zurückgenommen.
Versicherte mit geringem Einkommen werden im Rahmen der Härtefallregelung vollständig von Zuzahlungen befreit.
Eine humane und solidarische Pflegeversicherung wird eingeführt.
Eine bedarfsorientierte, armutsfeste Kindergrundsicherung wird gesetzlich garantiert.
Kinder erhalten mindestens das Existenzminimum von monatlich 420 Euro.
Die Kinderbetreuung wird ausgebaut.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten das Recht, nach der Elternzeit auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Kommerzialisierungstendenzen im Schulwesen werden gestoppt.
Die Chancengleichheit im Bildungswesen wird gestärkt.
Die Studienfinanzierung wird ausgebaut, soziale Hürden werden abgebaut.
Das Studium ist gebührenfrei.
Die Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung werden mindestens auf das Niveau des europäischen Durchschnitts angehoben.
Der Mißbrauch von Praktikantenstellen als Mittel zum Lohndumping wird untersagt.
Die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen werden durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung verbessert.
Kleinst– und Kleinbetriebe mit bis zu 30000 Euro Gewerbeertrag werden von den IHK-Beiträgen befreit.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird verschärft; dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie wird ermöglicht, vom Bundeskartellamt genehmigte Zusammenschlüsse von Unternehmen zu untersagen.
Die Zulassung von Hedgefonds in Deutschland wird aufgehoben.
Zweckgesellschaften werden verboten.
Der »Schrotthandel« mit Forderungen (Verbriefungen) wird untersagt.
Die öffentliche Investitionsquote wird mindestens auf das Niveau des europäischen Durchschnitts angehoben.
Die Strom- und Gasnetze werden in die öffentliche Hand übernommen, Strompreise werden staatlich reguliert.
Die Energieversorgung wird wieder rekommunalisiert.
Heizkosten-Zuschüsse für einkommensschwache Privathaushalte werden ermöglicht.
Der Einkommenssteuertarif wird gerecht gestaltet, Steuerentlastungen für geringe und mittlere Einkommen und kleine und mittlere Betriebe werden durchgesetzt.
Die deutsche Steuer– und Abgabenquote wird auf das Niveau des europäischen Durchschnitts angehoben.
Deutsche Staatsangehörige werden unabhängig von ihrem tatsächlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mit ihrem Einkommen in Deutschland steuerpflichtig.
Vermögens– und Erbschaftssteuer werden wie in den angelsächsischen Ländern erhoben.
Der Spitzensteuersatz steigt wieder auf mindestens 50 Prozent und setzt erst bei höheren Einkommen ein.
Steuerpflichtige mit einem Einkommen von mehr als 500.000 Euro werden regelmäßig geprüft.
Auslandsverluste können in Deutschland nicht steuermindernd geltend gemacht werden.
Die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen wird aufgehoben.
Eine Börsenumsatzsteuer von einem Prozent auf alle Börsenumsätze wird erhoben.
Die Pendlerpauschale gilt ab dem ersten Kilometer.
Die Eigenheimzulage wird wieder eingeführt.
Der Regelsatz für Hartz IV wird auf monatlich 435 Euro festgesetzt.
Das Schonvermögen wird deutlich angehoben.
Die Zumutbarkeitskriterien werden abgeschafft.
Die Höhe und Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird neu geregelt.
Die kostenpflichtige Service-Telefonnummer der Bundesagentur für Arbeit wird durch eine gebührenfreie Rufnummer ersetzt.
Das Recht auf ein Girokonto für jedermann wird durchgesetzt.
Der Umstieg auf den öffentlichen Verkehr wird gefördert, Sozialtickets werden eingeführt.
Der Benzinpreisanstieg wird sozial abgefedert.
Der Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr wird nach Höhe der Einkommen gestaffelt.
Die Bahn bleibt im öffentlichen Eigentum.
Ein Tempolimit von 130 Stundenkilometern auf Autobahnen wird eingeführt.
Volksbegehren und Volksentscheide ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, in Bund, Ländern und Kommunen über politische Richtungsentscheidungen mitzuentscheiden.
Der Rechtsextremismus wird bekämpft, die Beratungsstellen erhalten mehr Geld.
Die Rechte von Migrantinnen und Migranten werden geschützt, sie nehmen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teil.
Staatliche Bürgschaften für Rüstungsexporte werden abgeschafft.
Rüstungsexporte in Spannungsgebiete werden verboten.
Abgeordnetenbestechung wird wie in anderen Ländern bestraft.
Mitglieder des Sachverständigenrates werden dazu verpflichtet, Tätigkeiten und Einkünfte offenzulegen.
Die Gewalt an Frauen wird durch eine strengere Gesetzgebung bekämpft.
Die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Bereichen des politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens wird gefördert.
In der Klima- und Umweltpolitik nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein; der Treibhausgasausstoß wird bis 2020 um 40 Prozent reduziert.