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getFrisky! Essen | 31. Januar 2009 | Ticket-Vorverkauf
Anwalt Udo Vetter hat bemerkenswerten Erfolg in einer - wie ich finde - recht dramatischen Angelegenheit erzielt. Es geht um die Ausweisung einer Frau, die mit einem deutschen Mann zusammen ein Kind hat und wegen der illegalen Einwanderung auf Antrag der Staatsanwaltschaft strafrechtlich belangt (und offensichtlich ausgewiesen) werden sollte: law blog» Archiv » Neues Leben
Der Deutschen Lieblingsanwalt, Günter Freiherr von Gravenreuth, hat es sich offensichtlich (sicher ist das nicht) nicht nehmen lassen, dazu in den Kommentaren vom Lawblog Stellung zu nehmen:
Immer die “armen Opfer”, die gegen ihren Willen von Schlepperbanden nach Deutschland verschleppt werden - Ich kann es bald nicht mehr hören!!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
So er es denn wirklich selbst ist, dann ist er - offensichtlich - auch dieser:
Wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen wurde Gravenreuth im Jahr 2000 in München zu einer Geldstrafe verurteilt.
Gravenreuth wurde am 16. April 2008 vom Landgericht München (nach einer Absprache) rechtskräftig zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt, die sich aus den Bewährungsstrafen zweier erstinstanzlicher Urteile wegen Untreue von sechs (ursprünglich neun Monaten) und sieben Monaten zusammensetzt.
Noch nicht rechtskräftig ist ein Urteil, in dem Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz pfänden ließ und versuchte diesen zu versteigern, wobei er angab, er hätte nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten. Die taz stellte daraufhin Strafanzeige.
Freiherr von Gravenreuth war einer der ersten Rechtsanwälte, die Abmahnungen im Bereich der Informationstechnik in großem Stil zur Anwendung (und ins Bewusstsein der Öffentlichkeit) brachten, was ihm umfangreiche Kritik einbrachte. Im Auftrag verschiedener Mandanten hatte er teilweise massenhaft Abmahnungen versendet (Abmahnwelle), deren inhaltliche und formale Berechtigung in einzelnen Fällen auch unter Juristen umstritten war.
(Quelle: WIKIPEDIA)
Auch jemand, der sich selbst nicht mit Ruhm bekleckert hat, hat ein Recht auf seine Meinung bzw. diese Kund zu tun. Inwieweit das hier und da verhältnismässig ist, sei dahingestellt. Offensichtlich.
Ein Mandant hat meinem Anwalt eigeninitiativ 89,34 € mehr überwiesen, weil er der Meinung war, Udo Vetter hatte in seiner Gebührenrechnung etwas vergessen:
Eindringlicher Appell zur Bekämpfung des Hungers: Nur 30 Milliarden Dollar im Jahr wären notwendig, um weltweit Hunger und Unterernährung auszurotten, sagte der Generaldirektor der FAO auf dem Ernährungsgipfel in Rom. Für Rüstung werde das 40-fache ausgegeben.
Es gibt nicht genug Ecken, die die Menschheit aufsuchen könnte, um sich zu schämen.
Wo wir schonmal beim Thema sind: Bettina und Karl haben für diesen Monat letztlich KEINEN CENT bekommen. Die Vollsperre der Leistungen für den Lebensunterhalt wird erst im September wieder aufgehoben, Miete etc. wird noch bezahlt. Ich gebe Bettina derzeit kleine Jobs (sie bügelt jetzt Klamotten von mir (obwohl ich meine Sachen nie bügle), Wäsche draußen aufhängen und so ein Kram), damit die beiden ein paar Euros in der Tasche haben, denn ansonsten ist da die totale Ebbe. Und ich fühle mich natürlich total blöd dabei.(1) Alle bisherigen Spenden sind aufgezehrt. Das Gute an der Sache: Es ist Farbe an den Wänden, es gibt ausreichend Möbel und Nahrungsmittel, die Wohnung ist einigermaßen wohnlich geworden, Karl ist ja ein fleißiger Typ, der sofort alles umsetzt, was möglich ist.
Nichtsdestotrotz: Bettina kann momentan ihren 1,50 € Job nicht machen (Altenpflege), weil sie kein Fahrgeld hat, Karl kommt nicht mehr so oft zur Dortmunder Tafel, um dort zu arbeiten und Nahrungsmittel zu holen. Nochmal: Es gab für Juni auch die auf 150 € gekürzte Summe nicht, es gab GAR NICHTS. Bettina müsste auch mal zu einem Hautarzt, was aber auch nicht drin ist (wobei ich ihr die Praxisgebühr geben kann, aber sie macht sich Sorgen wegen der Medikamentenzuzahlung … und gibt es nicht zu).
Morgen gehen die beiden zu einem Fachanwalt für Sozialrecht. Ich nehme gern weiter für die beiden Spenden entgegen: finance ( ed ) l2music . net (PayPal-Adresse). 200 € wären sehr gut, damit die beiden diesen Monat einigermaßen vernünftig leben können.
Ich danke euch im Voraus! Natürlich zählt jeder Cent.
Sie wollen das aber so, wollen kein Geld von mir geschenkt bekommen. (back)
Die Grund- und Verfahrensrechte, die Schäuble bedrücken, gelten nicht für Bürger. Sie gelten für Menschen. Das hat seinen Grund. Früher wurde auch schon gern gelabelt. Juden, Intellektuelle, Zigeuner, Homosexuelle, die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, waren mit einem Mal auch keine “Bürger” mehr. Die Folgen sind Gegenstand unzähliger Gedenkstunden, bei denen der Innenminister gewöhnlich die Ansprache hält.
Nun also neue Label. Terrorist. Gefährder. Wer das ist, entscheiden - vor einer rechtskräftigen Verurteilung - dann wohl die Bedarfsträger. So werden sie ja jetzt verharmlosend genannt, die künftigen Superpolizisten mit der Lizenz zum Schnüffeln, Ausquetschen und Festsetzen. Ausgerechnet jene, Staatsanwälte und Richter eingeschlossen, welche die Grund- und Verfahrensrechte zu rechtsstaatlichem Handeln veranlassen sollen, sollen über die Anwendung dieser elementaren Rechte entscheiden? Die Kontrollierten setzen die Kontrolle außer Kraft. Wie praktisch.