Gericht: Hartz IV reicht für Familien nicht zum Leben
Das Landessozialgericht Darmstadt ist zu dem Schluss gekommen, dass die gesetzlich festgelegten Hartz-IV-Regelleistungen für Familien mit Kind nicht ausreichen. Geklagt hatte eine Familie, die mit 829 Euro im Monat auskommen sollte. Vor allem der Satz für Kinder scheint willkürlich.
Man sollte den gesamten Artikel lesen.
Hartz IV-Empfänger bekommen Prozesskostenhilfe, sprich: Sie brauchen Rechtsanwälte, Prozess- und Gerichtskosten nicht zu bezahlen (soweit ich das als Laie sagen kann). Also, Bedürftige dort draußen: Wehrt euch, geht zum Rechtsanwalt - am besten zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Ich halte Hartz IV für grundsätzlich menschenrechtsverletzend und grundgesetzwidrig. Ebenso das SGB II insgesamt. Besonders die Zwangsarbeit.







