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Tuesday, October 7, 2008 by Ingo

Neues von der GEZ-Front

Richter kippen Rundfunkgebühr für Internet-PC bei privater Nutzung

Die seit Anfang 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann. Die 7. Kammer gründete ihren Beschluss größtenteils auf die gleichen Argumente wie zuvor das Verwaltungsgericht Koblenz, das eine Anwaltskanzlei von dem Einzug des Obolus für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit DSL-Internetanschluss durch die zuständige GEZ “befreit” hatte. Demnach kann bei “neuartigen Empfangsgeräten” wie PCs, UMTS-Handys oder sogar internetfähigen Kühlschränken aus dem bloßen Vorhalten dieser Apparate nicht direkt auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden.

Das sind doch (auch mal) gute Nachrichten. Grin

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Click comment tags to view only relevant comments » Fiffikus, Drückerbande, GEZ Fuzzi

10 comments »

  sabrina wrote on October 7th, 2008 at 9:28



trotzdem gehen die mir sowas von auf den Keks - waren letztes jahr hier, erzählten Marco - der GEZ zahlt, das er nicht angemeldet wäre - was ja schon dämlich ist. Als sie ihn dann doch fanden war alles gut - bis die anfang des jahres wieder anfingen mich anzuschreiben - bisher hab ich etwa 10 Briefe schier ignoriert -muss ich deren Buchhaltung machen? Alles Vollprinten da in dem Verein-

  FrauLehmann wrote on October 7th, 2008 at 12:00



Einmal angemeldet, immer drin! So ist das wirklich! Ich kann euch sagen, dass es ein K(r)ampf war denen zu erklären, dass ich im Ausland lebe und in Dänemark nicht GEZ pflichtig bin.

Heute gehe ich zum Rathaus und ich bin gespannt, ob sie mir bei meiner Anmeldung meines Zweitwohnsitzes in Essen gleich eine GEZ-Anmeldung mit in die Hand drücken (wie es in Rostock und Flensburg der Fall war). Ich werde diesen dann für Leute im Rathaus liegen lassen, die Rundfunkgeräte besitzen. Ich habe ja nur einen PC! Alien

Comment Tags: Fiffikus
  tom beltor wrote on October 7th, 2008 at 16:23



ich würd da auch gerne wieder raus…

wenn ich keinen fernseher haette, und kein radio empfangsgerät dann bin ich doch davon befreit richtig?
der fernseher kommt naemlich eh auf die halde sobald der den geist aufgibt. und radioteil hab ich keins. auto auch nich.

  FrauLehmann wrote on October 7th, 2008 at 17:32



@Tom Das kannst du vergessen, da wieder raus zu kommen. Ich gehe davon aus, dass deine Daten noch durch deren Computer fließen, wenn du schon längst zu staub zerfallen bist!

Grundsätzlich musst man die GEZ nicht hinein lassen. Kann man, als eine Beispielseite, HIER nachlesen. Ansonsten immer schön ignorieren. Aber wie gesagt: einmal angemeldet, immer drin. Ein Auslandsverzug wäre mein Tip zur Rettung, da sie keine Beweise verlangen (die ich ja hätte liefern können, nur mal so nebenbei). Alien

  tom beltor wrote on October 7th, 2008 at 19:13



aber ist das nicht total hohl? ich meine GEZ zahl ich doch nur für tv und radio. wenn ich beides nicht besitze haben die doch gar keinen anspruch mehr.

bzw. kannst du mir erklären warum die dann noch anspruch hätten?

  zuckerwürfel “Carlo” wrote on October 7th, 2008 at 20:56



Nene…tom beltor, keine Panik! Im Evaluierungsbogen der jählich verschickt wird kann man seinen neuen Status angeben, die Gebühr entfällt und die Einzugsermächtigung ist erloschen. Trotzdem Konto regelmäßig überprüfen, evtl. zurück buchen, sollte aber nicht passieren!!! Was auf jeden Fall passieren wird ist, das ein GEZ Fuzzi (wusstet ihr, das die ´ne geile Provision bekommen wenn sie *Neukunden……”und die Erwischten” schreiben??) irgendwann vor der Türe steht!
Man bleibt grundsätzlich besser bei der Wahrheit, Nachzahlungen sind unangenehm und ma ehrlich…et is wie et is!

PS.: Ich hatte das mit meinem ausgebauten Autoradio (Dienstwagen)……. nu ist da ein iPod drin………satt Laberrababer (und im Stau bleib ich sowieso stecken)…………………………..die Vogelhubermusik…….wobei FuVoMusi gefällt mir auch!!!!

Comment Tags: GEZ Fuzzi
  FrauLehmann wrote on October 7th, 2008 at 23:40



@Tom Klar, wenn du keine Geräte hast, dann brauchst du erst recht nicht zahlen. Aber wie @Carlo schon meinte: die werden nicht lange mit einem Besuch auf sich warten lassen. ‘Geier’ verschenken nix.

  Ingo wrote on October 8th, 2008 at 6:10



Freunde, ganz einfach:

1. Gebühreneinzugsbeauftragte stehen mit denselben Rechten vor eurer Tür wie jeder andere Bürger. Es gibt nur 2 Gründe, mit denen Menschen eure Wohnung gegen euren Willen betreten dürfen: Gefahr im Verzug oder ein gerichtlicher Beschluss. Beides trifft auf Gebühreneinzugsbeauftragte nicht zu.

2. Es gibt eine gesetzliche Pflicht in Frage kommende Empfangsgeräte bei der GEZ anzumelden. Eine gesetzliche Pflicht, der GEZ zu antworten oder mit ihr zu kommunizieren gibt es nicht.

3. Der Aussage “ich besitze solche Geräte nicht” MUSS die GEZ Glauben schenken und euch abmelden, ob sie will oder nicht.

Alles andere ist Volksglaube aka. Bullshit. Lasst euch nicht einschüchtern. Schon gar nicht von so einem HiWi, der bei euch vor der Tür steht.

Comment Tags: Drückerbande

  Plattenboss wrote on October 8th, 2008 at 12:15



Wer sich ummeldet oder anmeldet, der widerspricht am besten schriftlich der Meldebehörde das die Datenweitergabe und Veröffentlichung von Name, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren an Presse und “Rundfunk”, untersagt ist. §34 Abs. 4 Satz 2 des Meldegesetzes (rlp.juris.de/rlp/Mel…).

  Alf wrote on October 8th, 2008 at 21:23



Mal abgesehen vom Behördenwahn und Sammelwut der GEZ und Gema, in anderen Ländern geht der Wahnsinn weiter, wenn auch mehr für die Veranstalter siehe http://www.prs.co.uk

Come on, talk!

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