This is the official website of the musician, sound engineer, DJ, composer & producer for film & media Ingo Vogelmann. No MySpace, Fuckbook or whatever ... this is a real real deal.
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getFrisky! Essen | 31. Januar 2009 | Ticket-Vorverkauf
ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 29.10.2007. Ich habe den Vorgang zwischenzeitlich geprüft und komme nachfolgend auf Ihre Fragen zurück:
Am 29.10.2007 um 18:15 schrieb Ingo Vogelmann:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hansen-Oest,
ich musste heute feststellen, das mein Name in Verbidung mit meinem
Geburtsdatum und meinem Wohnort auf der Website ihrer offensichtlichen
Mandantschaft, der Betreiberin der Website yasni.de, einer
Personensuchmaschine, für jeden öffentlich einzusehen ist. Hiermit bin
ich überhaupt nicht einverstanden.
as ich diese Daten der Fa. Amazon für meine sog. “Wunschliste” zur
Verfügung stelle, bedeutet noch lange nicht, daß ich diese Daten der
breiten Masse zugänglich machen möchte, zumal diese Daten auf Amazon.de nicht so einfach für jedermann zugänglich sind.
Beispielsweise muss jemand schon gezielt nach dieser (meiner)
Wunschliste suchen, um überhaupt fündig zu werden.
Derzeit befindet sich yasni in der sog. Beta-Phase. Das bedeutet, dass die konkrete Ausgestaltung des Dienstes noch nicht abgeschlossen ist.
Auf Ihrem Screenshot ist ein Geburtsdatum im Zusammenhang mit dem Amazon-Wunschzettel angegeben. Ich habe den Vorgang am 30.10.2007 nachgeprüft. Zum derzeitigen Zeitpunkt wurden keine Geburtsdaten (und keine Wohnortangaben) im Zusammenhang mit der Ausgabe von Suchergebnisses von Amazon-Wunschzetteln veröffentlicht. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass dies zeitweise erfolgt ist. Die Seite befindet sich in der ständigen Entwicklung, sodass es durchaus sein kann, diese Daten kurzfristig sichtbar waren.
In rechtlicher Hinsicht muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass sowohl die Ausgabe von Suchergebnissen zu Amazon-Wunschzetteln als auch (die derzeit nicht implementierte) Ausgabe von Geburtsdaten und Wohnorten datenschutzrechtlich zulässig ist.
Die Ergebnisse von Suchanfragen auf yasni.de basieren stets und ausschließlich auf Quellen, die allgemein zugänglich sind und auch ohne die Zuhilfenahme von yasni jederzeit von Dritten frei und ohne Beschränkung eingesehen werden können. Ohne die Einwilligung des Nutzers werden keine Persönlichkeitsprofile einer Person gespeichert.
Die Recherche nach Namen und E-Mail-Adressen in Wunschzetteln von Amazon ist auf den Internetseiten von Amazon.de frei zugänglich. Beim Einstellen eines Wunschzettels hat der Nutzer die Auswahl aus drei verschiedenen Möglichkeiten zu treffen:
“Diese Liste kann angezeigt werden:
* Für jeden, der nach mir sucht.
* Nur für Leute, die ich mit “Diese Liste freigeben” dazu eingeladen habe.
* Nur mir selbst. ”
Hinsichtlich der von Ihnen beanstanden Ausgabe von Informationen zur Ihrem Wunschzettel, haben Sie offensichtlich die Auswahl getroffen, dass ihr Wunschzettel für jeden, der nach Ihnen sucht, angezeigt werden kann. Anderenfalls hätte yasni keine Informationen zu Ihrem Wunschzettel finden können. Weder die Nutzungsbedingungen von Amazon noch sonstige rechtliche Vorgaben beschränken die Suche oder die Ausgabe von Informationen aus Ihrem Wunschzettel, sodass auch yasni diese frei zugänglichen Informationen als Suchergebnisse ausgeben darf.
Das deutsche Datenschutzrecht sieht für Suchmaschinen und/oder Personensuchmaschinen keine bereichsspezifischen Regelungen vor. yasni ist ein Telemediendienst, für den das Telemediengesetz Anwendung findet. Dort ist jedoch nur das Anbieter-Nutzerverhältnis geregelt bzw. nur Teile desselben. Subsidiär findet das Bundesdatenschutz
(BDSG) Anwendung. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch yasni ist nach § 28 BDSG zulässig (kurzer Hinweis: man kann rechtlich darüber streiten, ob in diesen Fällen § 29 oder § 28 BDSG Anwendung findet - das Ergebnis wäre bei allgemein zugänglichen Daten dasselbe; nach meinem Dafürhalten findet jedoch § 28 BDSG Anwendung). Nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG ist eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zulässig, wenn die Daten allgemein zugänglich sind, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung _offensichtlich_ überwiegt. Dies ist in Ihrem Fall nicht der Fall. Bei allgemein zugänglichen Daten wird - schon aus Gründen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes garantierten Informationsfreiheit - vom Gesetzgeber vermutet, dass die Verwendung von allgemein zugänglichen Daten den Belangen der Betroffenen nicht widerspricht. Ein offensichtlich überwiegendes Interesse kann ich auch in Ihrem Fall nicht erkennen.
Die von Ihnen beanstanden Suchergebnisse resultieren aus Daten, die mit Ihrer Zustimmung ins Internet gelangt sind. Ein entgegenstehendes offensichtliches Interesse am Ausschluss der Verarbeitung und Nutzung der Daten ist hier nicht erkennbar (vgl. LG Köln, Urteil v.
11.07.2007, Az: 28 O 263/07). Insoweit macht es rechtlich auch keinen Unterschied, ob Sie Ihre Daten gegenüber Suchmaschinen wie Google “freigeben” und gegenüber anderen Suchmaschinen angeblich nicht. Das Internet ist allgemein zugänglich. Gleiches gilt für dort veröffentlichte Informationen und personenbezogene Daten. Ein entgegenstehendes offensichtlich überwiegendes Interesse am Ausschluss der Verarbeitung kann ich insbesondere bezüglich der Informationen zu Ihrer Person im Amazon-Wunschzettel nicht erkennen. Durch das Einstellen des Wunschzettels bei Amazon mit der Einstellung, dass die Liste jedem, der nach Ihnen sucht, angezeigt werden kann, haben Sie deutlich zum Ausdruck gebracht, dass diese Information mit ihrer Zustimmung allgemein zugänglich sind.
Ich muss Ihnen daher mitteilen, dass ich für die von Ihnen gewünschte Sperrung von Suchergebnissen keine Rechtsgrundlage sehe. Die nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG in diesem Fall vorgenommen Interessenabwägung fällt in diesem Fall eindeutig aus.
Ich möchte abschließend noch anmerken, dass es gerade auch ein Ziel von yasni ist, den Nutzer darauf aufmerksam zu machen, welche Informationen über ihn im Internet frei verfügbar sind. Diese Informationen sind nicht neu und werden schon jetzt von Personen oder Organisationen mit entsprechenden Kenntnissen genutzt, ohne dass Betroffene davon Kenntnis haben.
Schließlich ist auch schon technisch nicht möglich, Suchergebnisse bezüglich eines Namens zu unterdrücken. Sie können nie ausschließen, dass auch andere Personen den gleichen Namen wie Sie tragen. Um etwaige “Namensverwirrungen” vermeiden zu helfen, gibt es die Webprofile bei yasni, bei denen man gezielt die Inhalte auswählen kann, die zu seiner Person gezeigt oder eben nicht gezeigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hansen-Oest
Rechtsanwalt
Es ist haargenau das, was ich erwartet habe; eine RECHTfertigung. Eine Rechtfertigung hat immer in ihrer Natur liegend, das sie scheinbar 1. nötig ist und 2. immer jämmerlich. Ich z.B. bin stets versucht, mich nicht rechtfertigen zu müssen.
Ich habe dazu zunächst nur eines zu sagen:
Wer der Menschheit lediglich die angebliche Rechtmäßigkeit einer Sache plausibel zu machen versucht, der macht sich damit eindeutig nicht viele Freunde, was widerum wohl das Geschäftsziel verfehlt. Ich würde da noch mal nachdenken, lieber Herr Hansen-Oest bzw. die “Macher” von yasni.de. Ich denke, sie fischen in da mit Treibnetzen.
Ich denke jetzt auch nochmal nach, nämlich wie der nächste Schritt aussieht.
Update
Habe ein sehr gutes Telefonat mit dem Geschäftsführer von yasni, Steffen Rühl, geführt. Alles zufriedenstellend geklärt und sogar Spaß durch Erfahrungsaustausch dabei gehabt. Thema erledigt. Peace.
Mir ist nicht ganz klar worauf Sie hinaus wollen, Herr Vogelmann. Sie haben doch nach der Rechtfertigung angefragt (und zwar direkt beim RECHTsanwalt, der für RECHTfertigungen zuständig ist).
Da die Anzeige von Suchergebnissen elementarer Bestandteil unserer Konzeptes ist und die willkürliche Ausblendung von Ergebnissen gerade die Glaubwürdigkeit der Plattform und Ergebnisse zunichte machen würde, wollen wir natürlich nicht einfach “abschalten”.
Wir haben Ihnen stattdessen dargestellt, wie Sie die Info hier sehr einfach heraus bekommen, haben nicht einfach gesagt “Ihre Sache”. Auch das wollten Sie nicht.
Im Übrigen würde ICH nicht Rechtfertigung (und damit auch “sich verteidigen”) allgemein als “jämmerlich” bezeichnen … diese Interpretation ist mir neu und wir haben vorher eine Lösung gezeigt.
Reden können wir immer gern - meine email-Adresse ist Ihnen bekannt. Bitte bedenken Sie bei Ihren Veröffentlichungen von emails, das diese u.U. gerade NICHT zur Veröffentlichung freigegeben sind.
Fühlen sie sich irgendwie angegriffen, Herr Rühl? Man könnte fast den Eindruck haben, sie wären sauer. Ich bin doch ihrer Ansicht nach ganz klar im Unrecht, also wieso tangiert sie das überhaupt, was ich von mir gebe?
Wenn sie möchten, das ich unsere gesamte Kommunikation hier lösche, so folge ich diesem Wunsch, ohne mit der Wimper zu zucken, überhaupt kein Problem.
Auf ihren Wunsch hin werde ich hier alles UMGEHEND löschen, was yasni.de, Sie selbst oder ihren Anwalt betrifft. Ich kann sowas ganz easy respektieren.
… das ist gar nicht so falsch, Ihre Einschätzung … ich mag keinen Streit!
Sie müssen wegen mir auch nix löschen, da von mir nur Sachen drin stehen, die ich selbst veröffentlicht habe und dazu stehe ich (bzw. werde immer stehen müssen). Ich wollte nur mal deutlich machen, dass es immer eine Frage der Sichtweise ist …
Ich habe schon in meinem Blog geschrieben, dass ich nix schön färbe (nur richtigen Spam lösche ich). Sie greifen ja auch nicht mich an sondern wenn überhaupt unsere Firma - da bin ich lediglich der GF von.
Aber eigtl. ärgern Sie sich, dass Ihr Wunschzettel bei yasni erschien. Das kann ich auch verstehen (hat grad mal gar nix mit Recht oder Unrecht zu tun). Aber grad die, die Ihnen vielleicht nicht genehm sind haben den schon immer finden können (und die kennen sich da meist auch mit aus). Ich würde den Wunschzettel einfach auf privat stellen …
Durch Ihren Blog und die prominente Platzierung des Blogs in Google weiss nun eh ganz Deutschland von Ihrem Wunschzettel. Also könnte es höchstens noch ums Prinzip gehen - und damit ginge es um unsere Plattform. Die kann und werde ich nicht aufgeben - ok?
Ich mag auch keinen Streit, da sind wir uns bereits einig.
Natürlich ärgere ich mich, das mein Wunschzettel bei yasni erschien, ist ja auch nicht schwer zu verstehen, denn: Hätte ich meinen Wunschzettel woanders als bei Amazon gewollt, so hätte ich das realisiert. Irgendwie logisch, oder?
Ich bin ein sturer Hund, lieber Steffen. Das ist nicht immer gut, aber ich bin auch nicht auf der Welt, um es jedem Recht zu machen (genauso wie sie). Aber allein aus dem Grund schon sehe ich es überhaupt nicht ein, mein Veröffentlichungsverhalten wegen yasni abzuändern, so nach dem Motto “yasni gibt’s halt, ist doch ihr Problem.” Wenn mir die saloppe Bemerkung mal erlaubt ist (ist sie, ist ja hier meine Website): Ich nehme eher meine Fäkalien zu mir, als mich zu so etwas zwingen zu lassen.
Ich habe erst gerade einen Pagerank verloren (und weiss nicht wieso). Sie sind der erste, der mich in der Sache auf die Google-Nummer bringt. Mir ist das vollkommen egal. Ich verkaufe wegen Google keinen Song mehr oder weniger. Ergo: Sie haben ins Schwarze getroffen! Es geht mir tatsächlich ums Prinzip. Und da verstehe ich - ob sie es nun glauben oder nicht - ihre Haltung vollkommen, wenn sie sagen, sie würden wohl kaum ihr Unternehmen an die Wand kloppen.
WAAAAAAS aber noch lange nichts daran ändert - und das geben sie ja fast selbst zu - das ihr Unternehmszweck MINDESTENS zweifelhaft ist. Denn wenn es zu diesem Thema kommt, betonen sie, “ja nur der GF” zu sein. Ob man sowas “Indentifikation mit der Sache” nennen kann, lasse ich mal im Raum schweben. Ich persönlich hätte überhaupt keinen Spaß daran, damit Geld zu verdienen, weshalb ich es auch lassen würde.
So, und nun sage ich ihnen was, mein voller Ernst:
Ich habe überhaupt nicht die Absicht irgendwen zu ärgern, und sie schon gar nicht. Ich halte ihnen das sehr hoch, daß sie die E**r haben, sich hier mit mir so offen und öffentlich zu unterhalten. Das hat Charakter und ein gewisses Format. Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen: Sie sind mir sympathisch.
Und weil das so ist, und mein Geburtsdatum und Wohnort aus ihren Ergebnissen offensichtlich verschwunden ist, strecke ich ihnen jetzt virtuell - aber durchaus seriös gemeint - die Hand entgegen. Ich habe auch gerade versucht, sie bei yasni zu erreichen (Telefon), aber das klappt irgendwie nicht. Es geht doch nichts über ein paar Worte von Ohr zu Ohr.
ich reiche Ihnen die Hand natürlich ebenfalls entgegen. Dass ich momentan direkt schwer erreichbar bin tut mir leid (morgen gehts zur Venture Lounge) und ich freue mich, dass wirs so lösen können!
Aber da es ja ums Prinzip geht - ich habe mir yasni persönlich ausgedacht und BIN natürlich auch yasni. Aber ich nehme mir Angriffe gegen yasni nicht persönlich zu Herzen, da es ja nicht gegen mich persönlich geht …
Wir sprechen auch noch von Ohr zu Ohr - ich wünsche einen schönen Abend!
Ich glaube, die Anzahl der Graubereiche, in denen sich die Diskussion hier tummelt, ist relativ hoch. Meiner Meinung nach ist das Internet eben KEIN Selbstbedienungsladen für Informationen und Daten. Es gibt sicher Dienste, die Infos anbieten und genau diesen Zweck bedienen. Es gibt aber auch Anbieter, deren Zweck dieses ganz und garnicht ist. Dazu zähle ich Versandhäuser unbedingt dazu. Daher würde ich sowohl den Schutz persönlicherDaten bei diesen Unternehmen in Frage stellen, wenn offensichtlich Dritte irgendwie Zugang dazu gefunden haben. Und Dritte, die in solchen Datenbeständen suchen, bewegen sich nach meiner Ansicht schon am Rande der Legalität. Vergleichbares Beispiel im Kaufhaus: Mein Vordermann an der Kasse bezahlt mit Kreditkarte und ich kann die Nummer der Karte erkennen (wegen des Gedrängels im Weihnachtsgeschäft!!). Ich glaube, ich hätte nicht das Recht, auf Anfrage von irgendjemand Anonymen die Nummer herauszugeben. Selbst wenn “mein” Vordermann ggf. leichtfertig mit seiner Karte umgegangen ist.
Na ja, ist halt mein Standpunkt und insgesamt auf alle Fälle ein spannendes Thema!
Um dem ganzen Thema einmal einen ausdrucksstarken Satz beizufügen, welcher die Meinung vieler meiner Bekannten respektiert: Yasni nervt. Zudem denke ich, dass der Datenschutz verletzt wird, wenn man einfach ein Personen-Profil ohne Zustimmung einrichten kann.
sie tun so als ob Sie mit Yasni eine besondere Web 2.0 Seite haben. Sie sammeln Daten von Personen die Sie, zusammengestellt, anderen Personen zur Verfügung stellen.
Es lassen sich gewisse Personenbezogene Profile erstellen.
Weiterhin benutzen Sie die Namen ( auch meinen ) in den Metatags, Description und Sie benennen HTML Dateien mit meinen Namen. Sie sammeln also nicht nur.
Sie bewerben Ihr Angebot bei Google & Co mit den Namen vieler Personen.
Yasni sollte Stasi heißen :-).
Da Sie auf meine Anrufe nicht reagieren, es wird schon seinen Grund haben warum Sie nur einen Anrufbeantworter vorgeschaltet haben, werde ich nun die Öffentlichkeit suchen.
Ich berate gerade mit meinem Anwalt und den Berliner Datenschutzbeauftragten, ob wir gegen Sie gerichtlich vorgehen werden. Eine Abmahnung kostet 527.- Euro, der Streitwert liegt bei 6.000 Euro, 1. Instanz das Landgericht mit 2000.- Euro, 2 Instanz mit 2.500.- Euro.
Ist also nicht so teuer.
Da es viele Leute gibt, und nicht wie Sie oder Ihr Anwalt Herr Hansen Oest der Meinung sind nur wenige, die Yasni´s vorgehen als Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte sehen, strebe ich eine Sammelklage an. Interessenten die Ihre Rechte ebenfalls verletzt sehen, können sich bei mir melden.
Daten gegen den Willen der Person zu sammeln ist eine Frechheit, Sie gebündelt der breiten Masse zur Verfügung zu stellen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Erklärungsbedürftig ist wie Sie zu Namen kommen zu den Sie keine Einträge finden.
Hier kann man vermuten, das Sie Daten aus anderen Quellen beziehen als wie im Internet.
Ihr Hinweis bei einer Trefferquote von 0 :
“Keine Ergebnisse in der Schnellsuche. Gern führen wir für Sie eine ausführlichere Suche zum Namen durch und senden Ihnen die Ergebnisse bequem per E-Mail zu.”
Was bitte soll das?
Ich denke Sie eignen sich nur die Daten an die Sie im Internet finden, wie bitte schön können Sie anbieten eine ausführliche Suche anzubieten?
Das Sie einen Datenschutz Fachmann als Anwalt haben hat seinen Grund.
Solange die yasni GmbH zur Anlegung der Datenbestände keine Suchmaschinen (.z.B. Google) verwendet und sich selber wie eine Suchmaschine verhält (Berücksichtigung Meta-Angaben zu no-index, regelmäßge Aktualisierung der erfassten Daten, keine Speicherung früherer erfasster Daten), lässt sich gegen die yasni GmbH nur schwer etwas ausrichten, auch wenn grundsätzlich das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung findet.
Paradox und lustig zugleich ist der Hinweis auf yasni.de zur Verbesserung des Datenschutzes:
Mit yasni können Sie Suchergebnisse Ihrer Person zuordnen, oder eben nicht. Sie bestimmen, was zu Ihnen als Person (und nicht zum Namen) angezeigt wird. Bei yasni oder in anderen Suchmaschinen.
Das heißt, dadurch, dass Angaben zu einer Person schneller zugänglich sind, wird der Datenschutz verbessert? Ich bin ja mal gespannt, was das Unternehmen von Herrn Rühl sonst noch für den Datenschutz tun wird.
Sollte ein Verfahren vor Gericht angestrengt werden erfolgreich sein, bitte ich um einen Hinweis.