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Monday, July 23, 2007 by Ingo

Strafanzeige … Post aus Berlin

A little bit of advertising ...

Wenn ich unten im Studio sitze, weiß ich genau wann der Briefzusteller (politically correct) da war. Weil mein Hund mir das nämlich von oben zuruft. Besonders wenn ich, wie in den letzten Tagen, auf Post warte, gehe ich dann sofort zum Briefkasten. Und darin fand sich heute die Reaktion der Staatsanwaltschaft Berlin auf meine Strafanzeige gegen Wolfgang Schäuble, Otto Schily & Co.. Der Einfachheit halber hier ein direkter Link zum PDF.

Hier zunächst das Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin: StaWa Berlin PDF. Und hier einzeln als Bilddateien: StaWa Berlin 1 | StaWa Berlin 2 | StaWa Berlin 3

Ich bin kein Jurist, entsprechend unprofessionell dazu meine Kommentare:

Anscheinend wurde das Verfahren zunächst eröffnet, was ich so schon nicht erwartet habe. Auch hat sich der zuständige Staatsanwalt offensichtlich einige Arbeit gemacht. Interessant und für mich hervorzuheben - wenn es auch nur “clutching at straws” sein mag - sind die folgenden Formulierungen »

Der von ihnen vorgetragene Sachverhalt mag unter mancherlei Aspekten durchaus diskussionswürdig sein …

Wenn mich nicht alles täuscht, blinzelt hier ein kleines Bißchen die eigene Meinung des Staatsanwaltes durch.

Es kann daher dahingestellt bleiben, ob nicht bereits ausreichende Rechtsgrundlagen für bereits vorgenommene verdeckte Online-Ermittlungen auf einfachgesetzlicher Basis [...] existieren.

Das will ich stark bezweifeln. Für mein Rechtsempfinden wurde hier Recht verbogen oder schlicht mißachtet. Aber das kann ja - wie der Herr Staatsanwalt schon sagt - (leider) dahingestellt bleiben. Sollte es aber nicht.

Im Folgenden bewertet der SA (Staatsanwalt) meinen Verdacht diesbezüglich als “rein spekulativ”. Das Fundament dieser Bewertung will sich mir nicht erschließen. Das Vorgehen der Beschuldigten dürfte - bis auf Details natürlich - hinlänglich bekannt sein. So spricht der SA halt auch von einer “(etwaigen) Rechtswidrigkeit”.

Der SA bewertet Schäubles Äußerungen hinsichtlich der gezielten Tötung von Verdächtigen als “freie Meinungsäußerung”. Da haben der SA und aber grundsätzlich verschiedene Haltung zu Begrifflichkeiten. Was für mich Volksverhetzung ist, ist für ihn freie Meinungsäußerung. Ich frage mich, was wohl passiert, wenn ich alle Deutschen großangelegt zum Erschießen von Wolfgang Schäuble anspitze. Ich glaube, dann habe ich in kürzester Zeit ein Sonderkommando des BKA vor der Tür (im Garten, auf dem Dach und sonstwo) stehen. Wo doch “jeder” gleichermaßen verdächtig ist, per se?

Aber zumindest diese Äußerung zeigt für mich wieder die persönliche Haltung des SA:

Soweit über derartige Äußerungen des Beschuldigten in jüngster Zeit tatsächlich in den Medien berichtet worden ist, mögen diese in der Sache höchst umstritten sein …

… sie seien jedoch - wie erwähnt - “indes vom Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst”. Ironischerweise verweist der SA hier auf das Grundgesetz, Artikel 5. :D

Was ich daraus - nach einiger Überlegung - schließe?

Ich habe mich dazu entschlossen, das so nicht stehen zu lassen. Ich erkenne - aus meiner unprofessionellen Sicht - an, das der SA sich einige Arbeit gemacht hat, will jedoch so nicht hinnehmen, daß aus meiner Sicht hier klare Rechtswidrigkeiten - zumindest - billigend in Kauf genommen werden, aus welchen Gründen auch immer. Das ist meine Meinung dazu. Und die ist ja bekanntlich frei. ;) Ich bin ein deutscher Bürger, und ich schöpfe die Rechtsmittel aus, die mir nach dem Grundgesetz (u.a.) zur Verfügung stehen. So will es die Demokratie.

Ich benötige (juristische) Hilfe. Meine Fähigkeiten/Wissen reichen nicht aus, um hier im Alleingang das entsprechend Richtige zu tun. Ich will gerne den “Kopf hinhalten” und Antragsführer sein, aber ich begebe mich in einen mir unbekannten Dschungel, wenn ich nicht (kostenlose oder gesponserte) juristische Hilfe bekomme. Hierbei wäre vielleicht auch eine Spendenaktion für Anwaltskosten denkbar. Hilfreich wäre auch die Beteiligung von Nicht-Juristen, also Leute wie mir, die sich einfach - in welcher Form auch immer - hilfreich an dem Verfahren beteiligen wollen.

Ich bitte also alle potentiell Vorgenannten, sich bei mir zu melden, entweder via “CONTACT” oder hier in den Kommentaren! Vor Allem schwebt die Frage über mir: Was tue ich als nächstes Sinnvolles? Wie reagiere ich?

Ich habe zum Gegenwärtigen Zeitpunkt (noch) keine Ahnung, wie ich weiter vorgehen kann oder soll. Es wäre schön, wenn mir bei diesen Überlegungen geholfen werden würde.

Natürlich sind eure Kommentare zur Sache auch abgesehen davon sehr willkommen!

Update

Interessant ist auch das Antwortschreiben eines anderen Staatsanwaltes bei der StaWa Berlin auf die (etwas anderslautende) Strafanzeige von Kap Media.

Now playing on friskyRadio » FRAME - 04 December 2008 - OMB » Tune in!

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10 comments »

  gast wrote on July 23rd, 2007 at 13:44



lustig finde ich das schreiben der stawa berlin auf kapmedia.
so kann anscheindend nur derjenige anzeige erstatten, dessen pc heimlich online durchsucht wurde. wie soll das funktionieren, ausser ich sitze gerade am rechner und die festplatte rödelt unaufhörlich vor sich hin. und selbst dann würde es wahrscheinlich schwierig werden, nachzuweisen, dass eine solche onlinedurchsuchung stattgefunden hat (ausser, die “experten” legen eine “bundestrojaner.exe” o.ä. auf dem pc ab. und dannn würde es heissen, dass diese niemals aktiviert wurde.)
also wie man es dreht und wendet, keine chance für den “normalbürger”.

  Frank Schulze wrote on July 23rd, 2007 at 13:49



Zunächst mal Kompliment für einen solchen Einsatz. Viele reden ja nur, aber handeln nicht.

Es klingt grotesk, aber ein Gutes hat das Antwortschreiben ja: die freie Meinungsäußerung scheint in Deutschland doch noch etwas zu gelten.
Das deutsche Rechtssystem ist halt so: erst wenn etwas passiert, wird ermittelt. Solange Schäuble nur kranke Gedanken im Kopf hat und diese nicht umsetzt, kann man wenig machen. Und im Grunde ist das ja auch gut so. Denn die Vorab-Verurteilung soll ja gerade verhindert werden (eben das, was Schäuble mit seinen gezielten Todesschüssen ja ändern will).
Soll heissen: wenn wir die Freiheit erhalten wollen, müssen wir eben auch mit solchem Gedankengut leben, solange es nur gedanklich bleibt.
Ich denke also, dass man da rechtlich wenig machen kann und das ist im Sinne des Erhalt der freien Meinungsäußerung ja auch gut so.

Anders sieht es dann aus, wenn die Freiheit tatsächlich eingeschränkt wird, z.B. bei heimlichen Durchsuchungen. Noch lässt sich das geplante Gesetz aber mit anderen Mitteln verhindern. Schon jetzt ist rund die Hälfte der Bevölkerung dagegen, der Rest nicht aufgeklärt oder bereits verhetzt worden. Man hat versucht, den Bundestrojaner relativ unbemerkt umzusetzen. Das Thema ist ja schon einige Monate alt und die Medien haben tatsächlich geschwiegen. Doch der Druck (vor allem aus dem IT-Bereich) ist so groß geworden, dass die Öffentlichkeit nun informiert ist. Aber der Druck von der Straße muß noch höher werden.

Am 22.9. findet in Berlin wieder eine Demo statt. Wenn man groß angelegt im Internet auf diese Demo hinweist und dann einige Zehntausend Menschen teilnehmen sollte auch Merkel merken, was das Volk will.

Mehr Infos hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/93102

  Thomas wrote on July 23rd, 2007 at 16:00



so wie ich das lese wurde das Verfahren aus drei Gründen eingestellt.
Erstens fehlen dem Staatsanwalt eindeutige Beweise für die Anschuldigungen.
Die Online-Durchsuchungen wurden, wenn ich das richtig interpretiere erst im Nachhinein für gesetzwidrig erklärt. Zum Zeitpunkt dieser O-D’s konnten sich die “Täter ” aber auf die Dienstanweisung berufen, die zum damaligen Zeitpunkt rechtlich relevant war, ja erst im Nachhinein per Gerichtsurteil für geseztwidrig erklärt wurde.
Zweitens weist der Staatsanwalt darauf hin das Du kein “direkt Geschädigter” dieser Online Durchsuchungen bist, also vom Gesetz her auch nicht dagegen vorgehen kannst.
Drittens fällt auch mir es schwer Schäubles Schwachsinn als Volksverhetzung zu bezeichnen. Es versucht Gesetze zu schaffen die gegen unsere Verfassung und damit quasi gegen uns gerichtet sind, indem er “seine” persönliche Ansicht öffentlich kund tut. Das allein ist möglicherweise noch kein Straftatsbestand. Er verhällt sich politisch nicht im Sinne vieler deutscher Bürger, das allein ist aber nicht strafbar.

Insgesamt eine recht schwierige Materie, über die wohl nur ein Experte für Verfassungsschutz, sowie das deutsche Strafrecht ausreichend Auskunft geben kann.
Du müßtest Deine Anschuldigungen mit eindeutigen, nicht “verbiegbaren” Beweisen untermauern, was aber meiner Meinung nach ziemlich aussichtslos ist.
Schäuble ist nicht irre genug seinen Gegnern in die Tasche zu spielen, leider :-/

Ich denke wir können uns mindestens auf Artikel 20 des Grundgesetzes berufen und offiziellen Widerstand leisten.
Die Petition von der ich Dir erzählt hatte ist fertig und wird demnächst an den Start gehen. Sobald sie zur Unterzeichnug freigegeben (wird noch rechtlich geprüft) ist sag ich Dir bescheid.

Ansonsten Hut ab, sehr bewundernswert Dein Engagement!

  Plattenboss wrote on July 23rd, 2007 at 19:37



Vielen wissen, dass sich der Schäuble bewusst “missverständlich” ausgedrückt hat. Denn würde er sich “unmissverständlich” ausdrücken, wäre die Staatsanwaltschaft jetzt offensichtlich ermittelnd tätig. Schäuble zündelt - aber er lässt alle Karten offen. “Bauernschlau”, könnte man auch dazu sagen. Dabei hat er in voller Absicht viele wütend gemacht. Insofern liegt (rein menschlich gesehen) der Tatbestand der Volksverhetzung m.E. zu einhundert Prozent vor. Gesetzlich ist dem im Moment scheinbar aber nicht bei zu kommen. Freiheit schliesst den Missbrauch eben mit ein. So traurig das einen auch stimmt. Die Zeit ist noch nicht reif, Ingo. Stay fonky!

  Jens Scholz wrote on July 24th, 2007 at 15:03



ich sehe da nicht viele möglichkeiten. der umstand, daß du nicht direkt betroffen bist von einer durchsuchung nimmt dir eigentlich schon das heft aus der hand. leider.
was die volksverhetzung angeht sehe ich auch wenig chancen. schau mal, mit was irgendwelche npd-fratzen so durchkommen. ich denke, die anwort ist das maximum, das rauszuholen war: zumindest kann man sich ja drauf berufen, wenn man selbst mal etwas heftiger austeilt :)

  Alex wrote on July 24th, 2007 at 15:51



Zum Glück gibt es ja noch andere (Ströbele und Co) die der gleichen Meinung sind und verlauten, Mr. Schäuble würde das nur von sich geben um irgendwann für die Sicherheit an den Gesetzen zu schrauben.
Aber ich schätz die Freiheit mehr als die Sicherheit!

Gut gemacht Ingo!

  Samuel wrote on August 20th, 2007 at 17:17



Thomas wrote on July 23rd, 2007 at 16:00
“Zweitens weist der Staatsanwalt darauf hin das Du kein “direkt Geschädigterâ€? dieser Online Durchsuchungen bist, also vom Gesetz her auch nicht dagegen vorgehen kannst.”

Was ich besonders interessant fand war zu dem Thema eigentlich der Satz:
“Ausnahmsweise kann wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen, also ohne Strafantrag des Verletzten, geboten sein.”

Also im Prinzip sind die Chancen gar nicht so schlecht bei solchen Dingen, nur muss wohl die Form gewahrt werden und man braucht wirkliche Beweise… =(

Trotzdem super Aktion!
Ob der Schäuble wohl Post bekommen hat das gegen ihn Strafanzeige erstellt wurde? =)

  Himself wrote on August 20th, 2007 at 17:22



Lieber Samuel, leider habe ich den Eindruck, diese ganzen Formwege sind absichtlich so kompliziert gestaltet, damit ein Normalbürger auch ja nicht so leicht aufmucken kann.

  Politics | vogelmann wrote on November 6th, 2007 at 16:51



[...] Anfrage mit einem Journalisten einer Tageszeitung, weil er mit mir für eine Reportage über die “Schäuble & Co.”-Nummer und mein Politikverständnis mit mir sprechen möchte. Finde ich gut, mach ich [...]

  Horrido und fette Beute! | vogelmann wrote on November 28th, 2007 at 15:11



[...] eigene Strafanzeige nochmal gelesen, Antwort der Staatsanwaltschaft Berlin nochmal verinnerlicht, ein bißchen Zusatzrecherche, und jetzt einigermaßen gut vorbereitet auf [...]

Come on, talk!

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