G8-Käfige in Rostock: Klage gegen ‘Klein-Guantanamo’ - stern.de
“Ich habe gebeten, telefonieren zu dürfen, immer und immer wieder, sicher über 30 mal”, sagt Maaser. Vergebens. Er wurde auch zu keinem Zeitpunkt einem Richter vorgeführt, was, so das Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern, nach einer Freiheitsentziehung “unverzüglich” geschehen muss. Während ein verzweifelter Mitgefangener immer wieder gegen das Gitter trat, bekam er wegen des ständigen Lärms und Lichtes in der Halle immer heftigeren Kopfschmerzen: “Mir wurde langsam kotzübel. Das war ein Gefühl von völligem Ausgeliefertsein”.
Man könnte doch eigentlich mal eben schnell noch was am Grundgesetz ändern, oder?
Via Udo Vetter.
Ein Kommentar in Udos lawblog:
Es war klar, dass es ein Student sein würde, der als erster klagt. Es war klar, dass dieser mit großen Schritten auf die 30 zugeht. Ihre Rechte kennen diese Kreaturen ganz gut, nur leisten wollen sie am liebsten nichts. Und duschen auch nicht.
Verdammtes Studentenpaque! Das die auch immer eine Meinung haben … und überhaupt, was regen die sich überhaupt auf, diese nichtduschenden, stinkenden, faulen, schmarotzenden Studenten.
Das ist Mona Lisa, 24 Jahre alt, nichtduschende und stinkende Studentin. Sie arbeitet im Eskort-Service, um sich ihr faules Studium zu finanzieren. Sie bezahlt Studiengebühren.











