CCC | Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor
Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.
Das beeindruckt (mich) nicht. Die Welt wird deshalb nicht aufhören, Programme zu schreiben und diese zu verbreiten, eine vollständige Kontrolle ist unmöglich.
Dank an Florian für den Hinweis!







