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Friday, February 2, 2007 by Plattenboss

Where do you go, Deutschland?

[UPDATE]

Wie heise online heute berichtet, wird am kommenden Montag der Bundesgerichtshof über die Online-Durchsuchungen entscheiden.

Darf die Polizei in Computer der User schnüffeln?

Mit einem Beschluss wird der BGH nun zu klären versuchen, ob die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für Online-Durchsuchungen überhaupt ausreichen. Ein BGH-Ermittlungsrichter hatte dies im Februar 2006 offensichtlich bejaht, ein anderer Ermittlungsrichter hatte dagegen im November 2006 das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten für unzulässig erklärt. Die Bundesanwaltschaft (oberster Dienstherr ist der Innenminister Schäuble) hat Beschwerde eingelegt. Jetzt muss der 3. Strafsenat eine abschließende Entscheidung fällen.

Schäuble wird seit kurzem von Dieter Wiefelspütz, Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, unterstützt. Dieser gibt sich indes wenig fachkundig indem er sich fragt, “was denn da eigentlich so privat ist” im Online-Bereich. Es könne nicht sein, dass “wir wunderbare technische neue Welten schaffen und die Sicherheit hinterherhinkt”. Das gegen die Grundrechte damit verstossen wird (Recht auf informelle Selbstbestimmung) scheint Wüfelspütz nicht so sehr zu interessieren, notfalls müssen man dann wohl zusehen, wie man die Online-Durchsuchungen auf eine legale Basis stellen kann - sprich: wir ändern einfach das Grundgesetz, basta!

Nun, Herr Wüfelspütz, möchte ich (als gewöhnlicher Anwender) Ihnen mit auf den Weg geben, dass sich MEINE (und vermutlich auch die Ihre) Festplatte nicht online befindet - noch niemals online befunden hat. Insofern ist meine Festplatte auch kein öffentlicher Raum in den jeder hineinschnüffeln darf. Ihr Badezimmer ist doch auch kein öffentlicher Raum. Trotzdem könnte jeder, mit entsprechendem Werkzeug, in Ihr Badezimmer eintreten. DIES aber verstösst ZURECHT gegen geltendes Recht.

Bitte besuchen Sie unbedingt einen technischen Kurs in Sachen Computer & Internet bevor Sie sich weiter mit der Änderung der Grundrechte der Deutschen in dieser Angelegenheit befassen. Ich bitte Sie inständig! Man muss es doch zutiefst fahrlässig empfinden, wenn Politiker sich an Themen wagen, welche offenkundig ihre Kompetenzen völlig überfordern. Nochmals: Meine Festplatte ist nicht online - Finger weg! Ich warne Sie!

PS: Bitte nehmen Sie Herrn Schäuble zu diesem Kurs unbedingt mit.


Mit dem “Volkstrojaner” mit Anlauf in die Scheisse, könnte man salopp sagen.

DIE LINKE, ja richtig gelesen, die SED-Nachfolgepartei (wie die Besserwessi-Politiker immer so nett sagen) bewahrt uns gerade offensichtlich vor einer weiteren Murksarbeit der aktuellen Bundesregierung bestehend aus CDU/CSU und SPD. DIE LINKE bohrt gerade dort nach, wo andere schon gar nicht mehr hinsehen - bzw. hinsehen wollen. Wie sagte Gregor Gysi so schön: “Sie werfen uns doch immer vor, wir seien doch nur die illegitime Nachfolgepartei der SED. Dann möchte ich Ihnen eins sagen: Wenn in diesem Hohen Haus (er meint den Bundestag) jemand etwas von »Staatssicherheit« versteht, dann wir!”

Der Herr Gysi sieht wohl eine neue Stasi auf uns Deutsche zukommen. “Deutsch sein heißt, eine Sache um ihrer selbst willen zu übertreiben”, sagt der Volksmund. Beide haben recht, wie uns die aktuelle Bundesregierung in ihrer Drucksache vom 22.12.2006 (PDF) mit dem Aktenzeichen 16/3973 vermittelt. Darin steht u.a., dass das Bundeskriminalamt nach § 2 Abs. 6 Nr. 3 des Bundeskriminalamtsgesetzes als Zentralstelle zur Unterstützung der Polizeien des Bundes und der Länder polizeiliche Methoden und Arbeitsweisen der Kriminalitätsbekämpfung erforscht und entwickelt. Dies setze natürlich voraus, dass das Bundeskriminalamt auch neue technische Verfahren im Hinblick auf ihre Eignung als Ermittlungsinstrumente der Strafverfolgung prüft und bewertet. Derzeit werden, so die Bundesregierung weiter, im Rahmen eines Projektes beim Bundeskriminalamt die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung einer solchen Maßnahme entwickelt. Hierfür sind im Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit entsprechende Mittel vorgesehen. Der Bundesregierung ist derzeit zwar eine verlässliche Prognose über die voraussichtliche Anwendungshäufigkeit von Online-Durchsuchungen in den nächsten zwei Jahren nicht möglich, da die Beantragung, Anordnung und Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen den dafür zuständigen Behörden und Gerichten obliegt und in Abhängigkeit von den Erfordernissen und rechtlichen Bewertungen innerhalb jedes einzelnen Verfahrens erfolgt, aber beim Bundeskriminalamt sind für die Entwicklung eines solchen Ermittlungsinstruments schon einmal zusätzlich zwei Stellen für Tarifbeschäftigte/Programmierer in Aussicht zu stellen. Die eigentliche Durchführung würde im Rahmen des jeweiligen Ermittlungsverfahrens mit vorhandenem Personal erfolgen. Ebenfalls wisse die Bundesregierung bereits was diese Entwicklung kostet.

Auf die Frage, was nach Auffassung der Bundesregierung der zusätzliche Nutzen einer Online-Durchsuchung, der nur durch dieses Instrumentarium, nicht aber mit anderen Instrumenten erreicht werden kann, antwortet diese: “Im Zuge von Online-Durchsuchungen können regelmäßig dieselben Erkenntnisse gewonnen werden, wie durch „offene“ Durchsuchungen und die Auswertung sichergestellter Computerdateien. Die Durchführung einer „offenen“ Durchsuchung beim Beschuldigten setzt diesen jedoch notwendig von den gegen ihn geführten Ermittlungen in Kenntnis. Hierdurch wird in aller Regel eine weitere Erforschung des Sachverhalts und eine Aufdeckung der Täterstrukturen erschwert oder gar vereitelt. Während eine „offene“ Durchsuchung regelmäßig eher am Ende eines Ermittlungsverfahrens steht, kann die Online-Durchsuchung in einem Stadium, in dem das Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten noch nicht bekannt ist, dazu dienen, Ermittlungsansätze auch im Hinblick auf weitere Tatbeteiligte oder Tatplanungen zu gewinnen.

Da glaubt man doch jetzt echt man ist im falschen Film, huh?
Die wollen doch tatsächlich die Deutschen beim Surfen bespitzelt.
Na auf den Super-GAU, der mit “Sicherheit” auf uns zukommen wird, bin ich sehr gespannt.

Ich habe keine Ahnung, welche Partei ich bei der 17. Wahlperiode ankreuzen soll.
CDU/CSU, SPD und FDP, werden es aber mit 100%iger Sicherheit nicht sein.
Mit “Sicherheit” gibt es keine “Freiheit”, lieber Bundestag.

Bleibt zu hoffen, dass es euch das Bundesverfassungsgericht bald schriftlich gibt - wie schon so oft.

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2 comments »

  Thomas wrote on February 3rd, 2007 at 13:17



Starker Beitrag und ein neuerlicher Beweis dafür wie “bekloppt” unsere Politiker sind!
Oder anders ausgedrückt, was für bekloppte Leute heutzutage Politiker werden können.

Durchsuchung meiner Festplatten ohne vorherige Ankündigung und Genehmigung ist wie eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluß. Nach meinem Rechtempfinden wäre beides illegal, bzw. verstößt gegen das Grundgesetz.

Dieses dahingehend abzuändern ist in Deutschland, zumindest bis jetzt noch ein sehr schwieriges, eher aussichtsloses Unterfangen.
Hoffen wir dass das Bundesverfassungsgericht dieses noch einmal klar und deutlich formuliert.

Ansonsten sollten unsere “bekloppten Politiker” bei Microsoft in die Lehre gehen. Die kooperieren mit ihren Geheimdiensten und öffnen ihnen mit Windows Vista von vornherein Türen nach belieben.
Das erspart viele sinnlose Diskussionen, Anfragen und peinliche Auftritte in der Öffentlichkeit und umgeht so ganz nebenbei die Grundrechte eines jeden Bürgers auf der Welt.
Und das Tollste ist, es merkt kaum jemand, wer sollte sich also daran störenQuestion

  Anonymous wrote on February 5th, 2007 at 11:14



Das Bundesverfassungsgericht hat am 5.2.07 entschieden.
Kurzfassung: Das Vorgehen ist illegal !

Come on, talk!

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